Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Tagesordnung
- 2Beschlussvorlage RPA/002/24-29 (Wahl der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und der/des stellvertretenden Vorsitzenden für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates (§ 110 GemO))Zur Vorlage · RPA/002/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss soll im Rahmen seiner Sitzung am 18. November 2024 über die Besetzung der Ausschussleitung entscheiden. Gegenstand der Beschlussvorlage RPA/002/24-29 ist die Wahl einer Vorsitzenden oder eines Vorsitzenden sowie einer stellvertretenden Vorsitzenden oder eines stellvertretenden Vorsitzenden für die Dauer der aktuellen Wahlperiode des Stadtrates.
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung sind für diese Ämter ausschließlich Personen wählbar, die dem Stadtrat angehören. Die Vorlage dient dazu, die personelle Leitung des Ausschusses für die gesamte anstehende Legislaturperiode festzulegen.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Finanzen, die demografische Entwicklung sowie den Klimaschutz und das Stadtklima sind in der Vorlage keine Veränderungen oder Belastungen dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 18.11.2024 · Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 3Mitteilungsvorlage RPA/001/24-29 (Schlussbericht zur Jahresrechnung 2023 des Rechnungsprüfungsamtes)Zur Vorlage · RPA/001/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Worms setzt sich mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Jahresrechnung 2023 auseinander. In der vorliegenden Mitteilungsvorlage wird beantragt, den Bericht lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Der Bericht basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung. Gemäß § 112 Abs. 7 und § 113 Abs. 3 GemO ist das Rechnungsprüfungsamt verpflichtet, die Ergebnisse seiner Prüfung eines Haushaltsjahres in einem zusammenfassenden Schlussbericht darzustellen. Dieser Bericht umfasst Angaben zu Art und Umfang der durchgeführten Prüfungen sowie eine abschließende Bewertung des Prüfungsergebnisses. Der vorliegende Bericht fasst somit sowohl die Ergebnisse gemäß § 112 Abs. 7 GemO als auch die Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung nach § 113 Abs. 3 GemO zusammen.
Aus der Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen sowie keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder die demografische Entwicklung.
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Beratungsfolge
- 18.11.2024 · Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 4Beschlussvorlage RPA/003/24-29 (Schlussbericht zur Jahresrechnung 2023 des Rechnungsprüfungsausschusses)Zur Vorlage · RPA/003/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Worms berät in seiner Sitzung am 18. November 2024 über den Schlussbericht zur Jahresrechnung 2023. Gegenstand der Beschlussvorlage RPA/003/24-29 ist die Beratung über die von den Mitgliedern des Ausschusses durchgeführten Prüfungshandlungen sowie die Zustimmung zum vorliegenden Prüfbericht.
Die Grundlage für diesen Bericht bildet die Gemeindeordnung, welche vorschreibt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Ergebnisse seiner Prüfungen eines Haushaltsjahres in einem Schlussbericht zusammenfasst, der dem Stadtrat zur Vorlage gebracht wird. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss dieser Bericht Angaben über den Gegenstand, die Art und den Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses enthalten. Der vorliegende Entwurf umfasst somit die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse für das betreffende Haushaltsjahr.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Ebenso werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz festgestellt.
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Beratungsfolge
- 18.11.2024 · Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 5Beschlussvorlage RPA/004/24-29 (Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 gemäß § 114 GemO)Zur Vorlage · RPA/004/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Worms hat dem Stadtrat eine Empfehlung zur Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt. Die Beschlussvorlage RPA/004/24-29 sieht vor, dass der Rat den Abschluss inklusive Anhang und Anlagen nach Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung förmlich feststellt.
Die im Dokument aufgeführten Zahlen für das Haushaltsjahr 2023 weisen ein Ergebnis in der Ergebnisrechnung von 5.405.694,32 Euro aus. In der Finanzrechnung wird ein Fehlbetrag in Höhe von 9.210.013,98 Euro ausgewiesen. Die Bilanzsumme der Stadt beläuft sich auf 1.136.688.574,48 Euro.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben der Gemeindeordnung (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO), die eine Entscheidung des Stadtrats über den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres vorschreibt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den vorliegenden Jahresabschluss für 2023 in der vorliegenden Form festzustellen.
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- 18.11.2024 · Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 6Beschlussvorlage RPA/005/24-29 (Empfehlung zur Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 114 GemO)Zur Vorlage · RPA/005/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt. In der Vorlage mit der Nummer RPA/005/24-29 wird dem Stadtrat die Empfehlung ausgesprochen, den Oberbürgermeister sowie die Beigeordneten für das betreffende Jahr zu entlasten.
Die Entscheidung über die Entlastung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 114 GemO). Demnach ist der Stadtrat verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten zu entscheiden, sofern diese eigene Geschäftsbereiche leiten oder den Oberbürgermeister vertreten. Eine Verweigerung der Entlastung oder eine Entscheidung mit Einschränkungen müsste auf Tatsachen basieren, welche die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung betreffen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt im vorliegenden Dokument die Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2023. Auswirkungen der Maßnahme auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 18.11.2024 · Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses