Schlussbericht zur Jahresrechnung 2024 des Rechnungsprüfungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Worms berät im Rahmen der Beschlussvorlage RPA/007/24-29 über den Schlussbericht zur Jahresrechnung 2024. Gegenstand der Beratung ist die Abstimmung über die durchgeführten Prüfungshandlungen der Ausschussmitglieder sowie die Zustimmung zum vorliegenden Prüfbericht.
Die Grundlage für diesen Bericht bilden die gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung. Gemäß § 112 Abs. 7 GemO ist der Rechnungsprüfungsausschuss dazu verpflichtet, die Ergebnisse seiner Prüfungen eines Haushaltsjahres in einem Schlussbericht zusammenzufassen, welcher dem Stadtrat zur Vorlage gebracht wird. Ergänzend dazu schreibt § 113 Abs. 3 GemO die Erstellung eines Prüfungsberichts vor, der Angaben über den Gegenstand, die Art und den Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses sowie das daraus resultierende Ergebnis enthalten muss. Der Schlussbericht fasst somit die Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung zusammen.
Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz hervor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage RPA/007/24-29 (Schlussbericht zur Jahresrechnung 2024 des Rechnungsprüfungsausschusses)
Beratungsfolge
- 17.11.2025kein Ergebnis hinterlegt