Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 gemäß § 114 GemO
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Stadtrat der Stadt Worms die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 empfohlen. Die Beschlussvorlage RPA/008/24-29 legt dar, dass der Jahresabschluss inklusive Anhang und Anlagen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermittelt.
Die in der Vorlage aufgeführten Zahlen für das Haushaltsjahr 2024 weisen in der Ergebnisrechnung ein Ergebnis von minus 25.569.532,89 Euro aus. In der Finanzrechnung wird ein Fehlbetrag von minus 23.219.498,74 Euro ausgewiesen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 1.159.707.461,11 Euro.
Die Empfehlung des Ausschusses erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben des § 114 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO). Diese schreibt vor, dass der Stadrat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres beschließen muss. Die Vorlage dient als Entscheidungsgrundlage für den Stadtrat.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage RPA/008/24-29 (Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 gemäß § 114 GemO)
Beratungsfolge
- 17.11.2025kein Ergebnis hinterlegt