Worms Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Empfehlung zur Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 114 GemO

RPA/009/24-29 06.11.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage RPA/009/24-29 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2024. Die Entscheidung betrifft den Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin sowie die Beigeordneten, wobei bei einer Beigeordneten die Entlastung bis zum 30. Juni 2024 vorgesehen ist.

Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet § 114 der Gemeindeordnung (GemO). Dieser schreibt vor, dass der Stadtrat bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten entscheiden muss, sofern diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben.

Sollte der Stadtrat die Entlastung verweigern oder mit Einschränkungen aussprechen, müssen hierfür Gründe angeführt werden. Diese Gründe dürfen sich ausschließlich auf Tatsachen beziehen, welche die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung betreffen. Werden solche Beanstandungen ausgeräumt, ist eine Verweigerung der Entlastung nicht mehr möglich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 136 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

  • Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage RPA/009/24-29 (Empfehlung zur Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 114 GemO)

Beratungsfolge