Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 gemäß § 114 GemO
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Worms hat dem Stadtrat eine Empfehlung zur Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt. Die Beschlussvorlage RPA/004/24-29 sieht vor, dass der Rat den Abschluss inklusive Anhang und Anlagen nach Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung förmlich feststellt.
Die im Dokument aufgeführten Zahlen für das Haushaltsjahr 2023 weisen ein Ergebnis in der Ergebnisrechnung von 5.405.694,32 Euro aus. In der Finanzrechnung wird ein Fehlbetrag in Höhe von 9.210.013,98 Euro ausgewiesen. Die Bilanzsumme der Stadt beläuft sich auf 1.136.688.574,48 Euro.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben der Gemeindeordnung (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO), die eine Entscheidung des Stadtrats über den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres vorschreibt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den vorliegenden Jahresabschluss für 2023 in der vorliegenden Form festzustellen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage RPA/004/24-29 (Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 gemäß § 114 GemO)
Beratungsfolge
- 18.11.2024kein Ergebnis hinterlegt