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Beschlussvorlage

Empfehlung zur Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 114 GemO

RPA/005/24-29 29.10.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt. In der Vorlage mit der Nummer RPA/005/24-29 wird dem Stadtrat die Empfehlung ausgesprochen, den Oberbürgermeister sowie die Beigeordneten für das betreffende Jahr zu entlasten.

Die Entscheidung über die Entlastung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 114 GemO). Demnach ist der Stadtrat verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten zu entscheiden, sofern diese eigene Geschäftsbereiche leiten oder den Oberbürgermeister vertreten. Eine Verweigerung der Entlastung oder eine Entscheidung mit Einschränkungen müsste auf Tatsachen basieren, welche die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung betreffen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt im vorliegenden Dokument die Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2023. Auswirkungen der Maßnahme auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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Dokumente

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