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Beschlussvorlage

Teilhaushalte 5.01 - 5.10 für das Jahr 2026

5/037/24-29 09.09.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 5/037/24-29 befasst sich mit den Teilhaushalten 5.01 bis 5.10 für das Haushaltsjahr 2026 in Worms. Dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Sozialausschuss wird vorgeschlagen, die Entwürfe dieser Teilhaushalte zur Kenntnis zu nehmen und eine Weiterberatung der Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen.

Die Planung der Teilhaushalte 5.01 bis 5.10 erfolgt für jedes Haushaltsjahr neu. In den vorliegenden Entwürfen werden die Aufwendungen der sozialen Sicherung, wobei Personalkosten, Beihilfen und Betriebskosten nicht berücksichtigt sind, mit einem Betrag von 149.979.400 Euro ausgewiesen. Diesen stehen Erträge aus der sozialen Sicherung in Höhe von 71.216.800 Euro gegenüber.

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