gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 5/037/24-29 (Teilhaushalte 5.01 - 5.10 für das Jahr 2026)Zur Vorlage · 5/037/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 5/037/24-29 befasst sich mit den Teilhaushalten 5.01 bis 5.10 für das Haushaltsjahr 2026 in Worms. Dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Sozialausschuss wird vorgeschlagen, die Entwürfe dieser Teilhaushalte zur Kenntnis zu nehmen und eine Weiterberatung der Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen.
Die Planung der Teilhaushalte 5.01 bis 5.10 erfolgt für jedes Haushaltsjahr neu. In den vorliegenden Entwürfen werden die Aufwendungen der sozialen Sicherung, wobei Personalkosten, Beihilfen und Betriebskosten nicht berücksichtigt sind, mit einem Betrag von 149.979.400 Euro ausgewiesen. Diesen stehen Erträge aus der sozialen Sicherung in Höhe von 71.216.800 Euro gegenüber.
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Beratungsfolge
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 2Beschlussvorlage 5/039/24-29 (Projektverlängerung "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ")Zur Vorlage · 5/039/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Verlängerung des Projekts „weichenstellung:zukunft“ beraten, das im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ durchgeführt wird. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, beim Fördermittelgeber einen Antrag auf Verlängerung des Projektzeitraums vom 1. Juli 20<0xC2>6 bis zum 30. September 2028 zu stellen. Das Projekt, welches bereits seit Februar 2023 läuft, konzentriert sich auf die Sozialräume Neuhausen-Ost und Nordend mit dem Ziel, die Integration von Erwachsenen in den Arbeitsmarkt sowie die Stärkung der lokalen Wirtschaft zu fördern.
Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit der Volkshochschule Worms und dem Caritasverband Worms durch verschiedene Säulen, darunter Beratungsstellen, Sprachangebote, berufliche Qualifizierungen sowie die Unterstützung des lokalen Gewerbes. Finanziell beläuft sich die geplante Ausgabenmenge für den beantragten Verlängerungszeitraum auf rund 1,41 Millionen Euro. Davon trägt die Stadt Worms einen nominalen Eigenanteil von etwa 71.242 Euro.
Seit Projektbeginn im Jahr 2023 wurden 259 Personen als Teilnehmende erfasst, wobei 39 Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung vermittelt werden konnten. Ein wesentlicher Bestandteil der künftigen Entwicklung wird die räumliche Verortung des Projekts im neuen Quartierszentrum „LiNo“ im Nordend sein, welches voraussichtlich Mitte 2027 bezugsfertig wird und Raum für die Projektangebote bieten soll.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 3Beschlussvorlage 5/032/24-29 (Beauftragung Durchführung des Jugendtreffangebotes Eisbachtal)Zur Vorlage · 5/032/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Fortführung des Jugendtreffangebots „Jugendtreff Eisbachtal“ entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Regionale Diakonie Rheinhessen mit der Durchführung des Angebots für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 zu beauftragen. Sowohl der Jugendhilfeausschuss als auch der Haupt-<0xE2><0x80><0xAF>und Finanzausschuss haben diese Beauftragung bereits empfohlen.
Die Entscheidung folgt auf ein Interessenbekundungsverfahren, in dem die Regionale Diakonie Rheinhessen als einziger Träger eine Bewerberkonzeption eingereicht hat, welche die Anforderungen der Verwaltung erfüllt. Das Angebot umfasst weiterhin drei wöchentliche Öffnungstage. Dabei wird die Öffnungszeit am Freitag auf 21:00 Uhr verlängert. Zusätzlich soll zwei Stunden pro Woche aufsuchende Jugendarbeit an informellen Treffpunkten, wie etwa dem Rewe-Parkplatz in Horchheim, stattfinden, um Jugendliche an das Angebot zu binden.
Um die personelle Einsatzfähigkeit auch bei Krankheits- oder Urlaubszeiten sicherzustellen und dem Bedarf gerecht zu werden, ist der Einsatz von zwei pädagogischen Fachkräften sowie einer unterstützenden Kraft vorgesehen. Das Gesamtauftragsvolumen für den Zeitraum 2026 bis 2029 beläuft sich auf maximal 404.490,03 Euro. Für das Jahr 2026 sind bereits Mittel in Höhe von maximal 95.000 Euro in der Haushaltsplanung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 4Beschlussvorlage 5/034/24-29 (Mehrwerte des ESF-geförderten Projekts "Jugendberufsagentur Plus Worms" und Verstetigung der Koordinierungsstelle JuBA Worms)Zur Vorlage · 5/034/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Mehrwert des ESF-geförderten Projektes „Jugendberufsagentur Plus Worms“ zur Kenntnis und wird über die geplante Verstetigung der Koordinierungsstelle informiert. Nach dem Ende der aktuellen Projektlaufzeit zum 3rag 31. Dezember 2025 soll die Koordinierungsstelle für die Jugendberufsagentur (JuBA) Worms dauerhaft außerhalb der bisherigen Projektstrukturen weitergeführt werden.
Die Stadtverwaltung und das Jobcenter Worms haben beschlossen, für das Jahr 2026 keine neue Förderung über das Programm „Jugendberufsagenturen plus“ zu beantragen. Als Gründe werden die steigenden Kosten sowie der hohe administrative Aufwand durch Berichterstattungspflichten angeführt. Zudem wurde die Entscheidung der Trägerversammlung des Jobcenters zur Beendigung der Projektbeteiligung berücksichtigt, um Mittel projektunabhängig und ohne die spezifischen ESF-Reglementierungen einsetzen zu können.
Für die künftige Struktur ist die Schaffung eines kommunalen Stellenansatzes im Rahmen des Jobcenters bzw. der JuBA vorgesehen, an dem die Stadt Worms mit einem Kostenanteil von 15,2 Prozent beteiligt ist. Die aufsuchende Arbeit soll zukünftig durch das Jobcenter intern koordiniert und ausgeführt werden. Das bisherige Projekt konnte die Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen SGB II, III und VIII sowie die Kommunikation mit Netzwerkpartnern durch neue Informationsformate und digitale Ablageplattformen optimieren.
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Beratungsfolge
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 5Beschlussvorlage 5/038/24-29 (Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII; Antrag des Vereins Integration durch Bildung Worms (InBiWo) e.V.)Zur Vorlage · 5/038/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Jugendhilfeausschuss in Worms berät über den Antrag des Vereins Integration durch Bildung Worms (InBiWo) e.V., als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt zu werden. Der entsprechende Antrag wurde im August 2025 eingereicht.
Der Verein ist seit 2014 ausschließlich im Stadtgebiet von Worms tätig und verfolgt gemeinnützige Ziele im Bereich der Jugendhilfe. Die Schwerpunkte liegen auf Bildungsmaßnahmen zur Förderung der Integration, wobei insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund unterstützt werden sollen. Das Spektrum der Angebote umfasst Lernhilfen in verschiedenen Schulfächern, Sprachförderung sowie Unterstützung bei Bewerbungsprozessen für Ausbildungsplatzsuchende. Zudem werden MINT-Bildungsprojekte und Kooperationen mit Stadtteilbüros durchgeführt.
Die Arbeit des Vereins wird durch ein rein ehrenamtliches Team geleistet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das Jugendamt erfüllt der Verein die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung. Durch die Entscheidung über den Antrag entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Worms.
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Beratungsfolge
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 6Beschlussvorlage 5/035/24-29 ( 1. Änderungssatzung zur "Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag (Kindertagespflegesatzung))Zur Vorlage · 5/035/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Worms plant die erste Änderungssatzung zur „Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag“. Die Neuregelung ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung der Förderleistung für Kindertagespflegepersonen sowie die Änderung der Kostenbeiträge für Eltern.
Die derzeitige durchschnittliche Förderleistung von 6,00 Euro pro Stunde soll auf 6,65 Euro angehoben werden. Als Gründe werden die gestiegenen Lebenshaltungskosten seit 2022 sowie die Anpassung des steuerlichen Freibetrags für Sachkosten angeführt. Die vorgeschlagene Erhöhung stellt eine Orientierung an den umliegenden Jugendamtsbezirken dar, in denen die Förderleistungen zwischen 6,40 und 7,00 Euro liegen.
Zusätzlich zur Erhöhung der Leistungen sollen die Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege um etwa 10 Prozent angepasst werden. Bei stabilen Betreuungszahlen wird ein maximaler Mehraufwand für den Haushalt von bis zu 200.000 Euro pro Jahr erwartet, während durch die angepassten Beiträge Mehreinnahmen von rund 13.800 Euro prognostiziert werden. Der Entscheidungsprozess umfasst Beratungen im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss, bevor der Stadtrat über die Satzungsänderung entscheidet.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 7Beschlussvorlage 5/036/24-29 (2. Änderung der "Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten)")Zur Vorlage · 5/036/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat von Worms soll über die zweite Änderung der Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2026 eine Beitragsfreistellung von den Verpflegungskosten im Monat des Schuleintritts eingeführt wird. Der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits ihre Empfehlung zur Zustimmung abgegeben.
Die aktuelle Regelung ermöglicht es Kindern, die schulpflichtig werden, ihren Platz in der Kindertagesstätte bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Sommerferien ohne Kündigung zu behalten. In der Praxis kommt es jedoch vermehrt zu vorzeitigen Abmeldungen, da Eltern die pauschalierten Verpflegungskosten für den letzten Monat trotz nur weniger Betreuungstage in voller Höhe tragen müssen. Die geplante Änderung soll diese Abmeldungen verhindern und eine verlässliche Platzbelegung sowie die Planbarkeit der Personalressourcen sicherstellen.
Finanziell wird durch die Beitragsfreistellung ein jährlicher Einnahmeausfall von etwa 4.000 Euro erwartet. Die Stadtverwaltung geht jedoch davon aus, dass die Maßnahme haushaltsneutral oder vorteilhaft wirkt, da dadurch potenzielle Folgekosten durch organisatorische Anpassungen und reduzierte Erstattungen vermieden werden sollen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 8Beschlussvorlage 5/033/24-29 (Neufestsetzung des Förderkennwerts im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen für Neu- oder Erweiterungsbauten von Kindertageseinrichtungen freier Träger)Zur Vorlage · 5/033/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Wormser Stadtrat soll über die Neufestsetzung eines Förderkennwerts für den Neubau und die Erweiterung von Kindertageseinrichtungen freier Träger entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 einen maximalen Förderkennwert in Höhe von 55.750 Euro brutto pro Platz festzulegen. Dieser Wert definiert die maximalen Baukosten pro neu geschaffenen Betreuungsplatz im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen.
Die Empfehlung zur Festsetzung dieses Kennwerts wurde bereits vom Jugendhilfeausschuss sowie vom Haupt- und Finanzausschuss ausgesprochen. Die Ermittlung des Betrags erfolgte durch das Wormser Immobilienmanagement auf Grundlage aktueller Maßnahmen, unter anderem bei den Kindertagesstätten Am BIZ, Sonnenblumen, Prinz-Carl-Anlage und Carl-Villinger-Straße. Die Neufestsetzung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Förderrichtlinien alle drei Jahre.
Die finanziellen Auswirkungen hängen von den jeweiligen Bauprojekten ab, da die Kosten für Neu- oder Erweiterungsbauten weiterhin im Einzelfall kalkuliert, begründet und durch die städtischen Gremien beschlossen werden müssen. Die Förderung orientiert sich dabei an einem festgelegten Baustandard.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses