Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII; Antrag des Vereins Integration durch Bildung Worms (InBiWo) e.V.
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss in Worms berät über den Antrag des Vereins Integration durch Bildung Worms (InBiWo) e.V., als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt zu werden. Der entsprechende Antrag wurde im August 2025 eingereicht.
Der Verein ist seit 2014 ausschließlich im Stadtgebiet von Worms tätig und verfolgt gemeinnützige Ziele im Bereich der Jugendhilfe. Die Schwerpunkte liegen auf Bildungsmaßnahmen zur Förderung der Integration, wobei insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund unterstützt werden sollen. Das Spektrum der Angebote umfasst Lernhilfen in verschiedenen Schulfächern, Sprachförderung sowie Unterstützung bei Bewerbungsprozessen für Ausbildungsplatzsuchende. Zudem werden MINT-Bildungsprojekte und Kooperationen mit Stadtteilbüros durchgeführt.
Die Arbeit des Vereins wird durch ein rein ehrenamtliches Team geleistet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das Jugendamt erfüllt der Verein die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung. Durch die Entscheidung über den Antrag entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Worms.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 5/038/24-29 (Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII; Antrag des Vereins Integration durch Bildung Worms (InBiWo) e.V.)
Beratungsfolge
- 23.09.2025kein Ergebnis hinterlegt