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Beschlussvorlage

Wahl der Mitglieder des Beirats für psychische Gesundheit

5/010/24-29 30.10.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat wird über die Besetzung des Beirats für psychische Gesundheit für die Wahlperiode 2024–2029 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Wahl ohne Stimmzettel vor, um bestehende Vakanzen im Gremium zu schließen.

Im Rahmen der Nachbesetzung sollen ein Vertreter der DRK Trägergesellschaft Süd-West als Ersatzmitglied sowie eine Fachärztin für die Gruppe der niedergelassenen Ärzte als Mitglied in den Beirat berufen werden. Diese Vorschläge wurden von den beteiligten Institutionen eingereicht.

Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines solchen Beirats ist das Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG). Dieses Gesetz überträgt kreisfreien Städten die Aufgabe, die Planung und Koordination der psychiatrischen Versorgung vor Ort zu übernehmen. Der Beirat fungiert dabei als beratendes Organ in grundsätzlichen Fragen der örtlichen Versorgung.

Der Stadtrat hatte bereits in einer Sitzung am 8. Oktober 2024 über die Mitglieder des Beirats beschlossen; die aktuelle Vorlage dient der Ergänzung durch die nachgereichten Besetzungsvorschläge. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

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Beratungsfolge