Worms Transparent

← Alle Vorlagen

Mitteilungsvorlage

Anpassung der Heizkosten ab 01.10.2025

5/046/24-29 30.10.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wormser Sozialausschuss wurde über die Anpassung der Heizkosten für die kommende Heizperiode 2025/2026 informiert, die zum 1. Oktober 2025 wirksam wird. Die Neufestsetzung betrifft die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie das Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Übernahme der Heizkosten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben zur Angemessenheit. Dabei dienen bestimmte Bedarfseckwerte als Orientierung für eine Nichtprüfungsgrenze. Liegen die tatsächlichen Kosten unter dieser Grenze, werden sie als angemessener Aufwand übernommen. Bei einer Überschreitung des Wertes findet eine Einzelfallprüfung statt, die Faktoren wie die bauliche Beschaffenheit der Wohnung oder persönliche Umstände wie Alter oder Krankheit berücksichtigt.

Die Preisermittlungen durch den zuständigen Fachbereich ergaben für feste Brennstoffe, Gas, Heizöl und Strom einen leichten Rückgang der Kosten, während die Beträge für Fernwärme unverändert bleiben. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass sich durch die neuen Werte geringfügige Minderbelastungen bei Öl und festen Brenstoffen sowie eine geringfügige Mehrbelastung bei Gas ergeben können. Der genaue finanzielle Rahmen ist aufgrund möglicher künftiger Preisentwicklungen noch nicht abschließend absehbar.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge