Sitzung des Sozialausschusses
Tagesordnung
- 1Mitteilungsvorlage 5/044/24-29 (Strukturaufbau und Vorstellung erster Maßnahmen - Projekt "Gesundheit für Worms")Zur Vorlage · 5/044/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sozialausschuss der Stadt Worms setzt sich im Rahmen einer Mitteilungsvorlage mit dem aktuellen Stand des Projekts „Gesundheit für Worms“ auseinander. Das Projekt, welches vom GKV-Bündnis für Gesundheit gefördert wird, befindet sich derzeit im vierten Jahr seiner Umsetzung. Im Fokus der Vorlage stehen der strukturelle Aufbau sowie die Vorstellung erster Maßnahmen.
Die organisatorischen Strukturen des Projekts sind in die Abläufe der Stadtverwaltung integriert. Dies umfasst sowohl den Lenkungsausschuss als auch den Steuerungskreis. In diesem Rahmen agieren verschiedene Arbeitskreise, darunter die Gruppen für Gesundheit und Klima sowie Senioren mit Migrationshintergrund. Zudem wird der Arbeitskreis Bewegung durch die Koordination für Gesundheitsförderung und Prävention geleitet. Aus diesen Arbeitsgruppen wurden bereits Maßnahmen entwickelt, implementiert und fortgeführt.
Als konkrete Praxisbeispiele werden die Angebote „Leichte Wege“ sowie das Projekt Rikscha „Das Recht auf Wind in den Haaren“ angeführt. Die Vorlage hält fest, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat.
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Beratungsfolge
- 13.11.2025 · Sitzung des Sozialausschusses
- 2Mitteilungsvorlage 5/045/24-29 (Aktueller Sachstand des Konzept zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Worms)Zur Vorlage · 5/045/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sozialausschuss befasst sich mit dem aktuellen Sachstand des Konzepts zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Worms. Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage wird das Gremium über die wesentlichen Inhalte dieses Vorhabens informiert. Die Wirtschaftsförderin Sabine Müller wird im Ausschuss über den derzeitigen Stand der Umsetzung berichten.
Ziel der Information ist es, den aktuellen Fortschritt darzulegen und gleichzeitig Raum für die Weiterentwicklung des Konzepts zu schaffen. Die Mitglieder des Sozialausschusses sind eingeladen, sowohl inhaltliche Anregungen als auch Rückmeldungen zum Bericht einzubringen, damit diese in die künftige Ausarbeitung einfließen können. Nach der Sitzung wird den Ausschussmitgliedern die entsprechende Präsentation zur Verfügung gestellt.
Die vorliegende Vorlage weist darauf hin, dass die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Gleichzeitig wird eine hohe positive Auswirkung des Konzepts auf die demografische Entwicklung der Stadt prognostiziert. Klimaschutzrelevante Aspekte oder Auswirkungen auf das Stadtklima werden in der Vorlage nicht als vorhanden aufgeführt.
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- 13.11.2025 · Sitzung des Sozialausschusses
- 3Mitteilungsvorlage 5/043/24-29 (Vorstellung Landesprogramm Gemeindeschwester plus)Zur Vorlage · 5/043/24-29 · Mitteilungsvorlage
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Der Sozialausschuss wird am 13. November 2025 über den aktuellen Stand des Landesprogramms „Gemeindeschwester plus“ informiert. Die Maßnahme wird in der Stadt Worms seit August 2023 umgesetzt und durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung gefördert.
Das Ziel des Programms ist es, Senioren ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Haushalt zu ermöglichen sowie die Notwendigkeit einer Pflege zu vermeiden oder hinauszuzögern. Die Arbeit der Gemeindeschwester plus konzentriert sich dabei auf verschiedene Schwerpunkte, darunter präventive Hausbesuche, die Prävention von Einsamkeit sowie die Gesundheitsförderung durch Bewegung und Ernährung.
Ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung ist die Vernetzung mit bestehenden Strukturen wie Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Gemeindeverwaltungen sowie der Austausch in verschiedenen Arbeitskreisen. Laut der vorliegenden Mitteilungsvorlage ergeben sich aus der Durchführung des Programms keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Worms.
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- 13.11.2025 · Sitzung des Sozialausschusses
- 4Beschlussvorlage 5/042/24-29 (Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins)Zur Vorlage · 5/042/24-29 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Worms plant die Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins, um dem Bedarf an rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern gerecht zu werden. Aktuell werden in der Stadt 1.245 Personen rechtlich betreut. Die Verfügbarkeit von Berufsbetreuerinnen und -betreuern ist durch veränderte gesetzliche Anforderungen und die Vergütungssituation begrenzt, während die Zahl ehrenamtlicher Betreuer aufgrund demografischer Veränderungen und gesellschaftlicher Strukturen rückläufig ist. Zudem steht zu erwarten, dass viele der derzeit aktiven Kräfte in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen.
Da die Versorgung derzeit nicht vollständig durch externe Akteure sichergestellt werden kann, übernimmt die Betreuungsbehörde vermehrt selbst rechtliche Betreuungen im Rahmen der Behördenbetreuung. Diese Praxis führt zu zusätzlichen Personalkosten sowie Ausgaben für Fachsoftware und Fortbildungen, wobei eine Erstattung der Kosten über die Justizkasse nicht vorgesehen ist.
Der Sozialausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Stadtrat daher einen Grundsatzbeschluss. Dieser soll die Stadtverwaltung ermächtigen, Planungen und weitere Umsetzungsschritte zur Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins gemäß § 14 ff. BtOG einzuleiten. Ein solcher Verein könnte flexibler auf Veränderungen im Betreuungswesen reagieren und bietet im Gegensatz zur direkten Behördenbetreuung die Möglichkeit eines Vergütungsanspruchs für die Durchführung von Betreuungen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 13.11.2025 · Sitzung des Sozialausschusses
- 5Mitteilungsvorlage 5/046/24-29 (Anpassung der Heizkosten ab 01.10.2025)Zur Vorlage · 5/046/24-29 · Mitteilungsvorlage
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Der Wormser Sozialausschuss wurde über die Anpassung der Heizkosten für die kommende Heizperiode 2025/2026 informiert, die zum 1. Oktober 2025 wirksam wird. Die Neufestsetzung betrifft die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie das Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Übernahme der Heizkosten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben zur Angemessenheit. Dabei dienen bestimmte Bedarfseckwerte als Orientierung für eine Nichtprüfungsgrenze. Liegen die tatsächlichen Kosten unter dieser Grenze, werden sie als angemessener Aufwand übernommen. Bei einer Überschreitung des Wertes findet eine Einzelfallprüfung statt, die Faktoren wie die bauliche Beschaffenheit der Wohnung oder persönliche Umstände wie Alter oder Krankheit berücksichtigt.
Die Preisermittlungen durch den zuständigen Fachbereich ergaben für feste Brennstoffe, Gas, Heizöl und Strom einen leichten Rückgang der Kosten, während die Beträge für Fernwärme unverändert bleiben. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass sich durch die neuen Werte geringfügige Minderbelastungen bei Öl und festen Brenstoffen sowie eine geringfügige Mehrbelastung bei Gas ergeben können. Der genaue finanzielle Rahmen ist aufgrund möglicher künftiger Preisentwicklungen noch nicht abschließend absehbar.
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Beratungsfolge
- 13.11.2025 · Sitzung des Sozialausschusses