Unterrichtung des Stadtrats gemäß § 3 Absatz 2 Gutachterausshussverordnung (GAVO)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms informiert den Stadtrat über die anstehende Neubesetzung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Mitglieder sowie des Vorsitzenden und seines Stellvertreters endet zum 31. Dezember 2025. Für die neue Amtsperiode, welche den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 umfasst, ist eine Neubesetzung der Positionen erforderlich.
Im Rahmen des Verfahrens gemäß § 3 Absatz 2 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) wird der Stadtrat über die geplanten personellen Veränderungen in Kenntnis gesetzt. Dabei hat sich das Verfahren gegenüber vorangegangenen Amtsperioden geändert: Das bisherige Vorschlagsrecht der Stadträte wurde durch eine Beteiligung der Stadt ersetzt. Der vorliegende Beschlussantrag sieht vor, dass der Stadtrat die beigefügte Personenliste zur Kenntnis nimmt. Diese Liste enthält die personellen Vorschläge für den Gutachterausschuss für die Jahre 2026 bis 2030.
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- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Mitteilungsvorlage 6/058/24-29 (Unterrichtung des Stadtrats gemäß § 3 Absatz 2 Gutachterausshussverordnung (GAVO))
Beratungsfolge
- 03.09.2025kein Ergebnis hinterlegt