Widmungsverfahren; Von-Steuben-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Widmung der Von-Steuben-Straße als Gemeindestraße zu beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 6/049/24-29 sieht die Überführung bestimmter Flächen in den öffentlichen Verkehr vor. Konkret betrifft dies Teile der Flurstücke 48/76 und 48/412 in der Gemarkung 3911 Worms, Flur 10.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet § 36 des Landesstraßengesetzes. Da die Von-Steuben-Straße bereits endgültig hergestellt wurde und vorrangig der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient, ist eine Einstufung als Gemeindestraße vorgesehen. Die Stadt Worms ist Eigentümerin der betreffenden Grundstücksflächen sowie Trägerin der Straßenbaulast. Mit der erfolgten Widmung übernimmt die Stadt zudem die Verpflichtung zur Straßenreinigung für diesen Bereich.
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Dokumente
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Ort
📍 Von-Steuben-Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Von-Steuben-Straße.
Beratungsfolge
- 25.06.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 04.06.2025kein Ergebnis hinterlegt