Bebauungsplanentwurf RD 4, 1. Änderung "Unter dem Dorf" in Worms-Rheindürkheim, Flur 3 1. Beschluss über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 2. Offenlagebeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms plant die erste Änderung des Bebauungsplanentwurfs RD 4 „Unter dem Dorf“ im Stadtteil Rheindürkheim. Ziel der Neugestaltung ist es, eine bisher ungenutzte Fläche, die seit 1976 als Erwerbsgärtnerei ausgewiesen ist, in ein Mischgebiet umzuwandeln. Dieses soll künftig Wohnnutzung sowie Gewerbe wie Büros und Lagerhallen ermöglichen und als Übergangszone zwischen bestehenden Wohngebieten im Süden und Industriegebieten im Norden dienen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden geprüft. Der Stadtrat entschied, den Anregungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zum Immissionsschutz nicht zu folgen, da die prognostizierten Geruchswerte innerhalb der zulässigen Grenzen liegen und eine kleinteilige Steuerung städtebaulich nicht zielführend sei. Ebenso wurde der Forderung der Deutschen Telekom nach festgeschriebenen Trassen für Kommunikationsleitungen nicht entsprochen, da die genauen Bebauungsorte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen. Auch den Wunsch der Ortsverwaltung Rheindürkheim, Einzelhandelsnutzungen zuzulassen, lehnte der Stadtrat ab, um ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und mögliche Rückstaus auf der B9 zu vermeiden.
Abschließend wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie der dazugehörigen Begründung beschlossen. Das Plangebiet umfasst Teile der Flur 3 in der Gemarkung Rheindürkheim.
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- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 6/059/24-29 (Bebauungsplanentwurf RD 4, 1. Änderung "Unter dem Dorf" in Worms-Rheindürkheim, Flur 3 1. Beschluss über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 2. Offenlagebeschluss)
Beratungsfolge
- 03.09.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 21.08.2025kein Ergebnis hinterlegt