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Beschlussvorlage

Bebauungsplanentwurf RD 9 "Gleisdreieck" in Worms - Rheindürkheim, Fluren 1 und 2 1. Beschluss über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 2. Beschluss über die Erweiterung des Geltungsbereichs und erneuter Aufstellungsbeschluss 3. Offenlagebeschluss

6/060/24-29 11.08.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zu den Beschlussanträgen für den Bebauungsplanentwurf RD 9 „Gleisdreieck“ in Worms-Rheindürkheim. Die Vorlage sieht vor, die Stellungnahmen der beteiligten Behörden zur Kenntnis zu nehmen, den Geltungsbereich des Plans um bestimmte Flurstücke zu erweitern und die öffentliche Auslegung des Entwurfs sowie der Begründung anzuordnen.

Das Projekt verfolgt das Ziel, ein Wohngebiet mit rund 300 Wohneinheiten zu schaffen, um dem Bedarf an Wohnbauland sowie den Vorgaben des Flächennutzungsplans 2030 und des „Masterplans Wohnen“ gerecht zu werden. Die Erschließung soll durch die Erschließungsgesellschaft Rheinhessen GmbH erfolgen, wobei ein Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und zur Umsetzung der Maßnahmen zwischen der Stadt Worms und dem Träger vorgesehen ist.

Hinsichtlich der Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange umfasst die Vorlage Entscheidungen zu spezifischen Anregungen. Der Stadtrat soll der Forderung der Deutschen Telekom Technik GmbH nach der Festsetzung von Leitungsrechten im Bebauungsplan nicht folgen, da eine Verlegung in öffentlichen Verkehrsflächen möglich ist. Zudem wird empfohlen, die Bedenken der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bezüglich eines möglichen Beeinträchtigens des Windaustausches sowie den Vorschlag zum Tausch von Ausgleichsflächen abzulehnen. Die Beibehaltung der geplanten Flächen dient dem Schutz des Kiebitzes im Rahmen eines bestehenden Schutzkonzepts.

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Ort

📍 Rheindürkheim · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Rheindürkheim.

Beratungsfolge