Parkraumbewirtschaftung: Parkgebührenerhöhung auf öffentlichen Flächen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über eine anstehende Erhöhung der Parkgebühren auf öffentlich durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten Flächen informiert. Die Anpassung der Tarife in den Tarifzonen 1 und 2 soll zum 1. April 2025 wirksam werden. Hintergrund der Maßnahme sind die Haushaltskonsolidierung sowie die Vermeidung von erhöhtem Parksuchverkehr, nachdem bereits zum 1. Januar 2025 die Gebühren in städtischen Parkhäusern angehoben wurden.
In Tarifzone 1, in der eine Mindestparkzeit von 15 Minuten gilt, werden die Preise für verschiedene Zeiträume angepasst, beispielsweise auf 2,00 Euro für 60 Minuten. In Tarifzone 2 beträgt die Mindestparkzeit 30 Minuten; hier steigt beispielsweise der Preis für 60 Minuten auf 1,00 Euro. Der Tagessatz wird auf 4,00 Euro erhöht. Die gebührenpflichtigen Zeiten bleiben unverändert von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr sowie samstags von 8:00 bis 19:00 Uhr bestehen.
Für die technische Umsetzung der Gebührenänderung ist eine einmalige Investition von rund 30.000 Euro in die Software der Parkscheinautomaten erforderlich. Die Stadt erwartet durch die Anpassung jährliche Mehreinnahmen von etwa 78.000 Euro in Tarifzone 1 und rund 43.000 Euro in Tarifzone 2. Die Umsetzung ist an die rechtzeitige Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Softwareumstellung gebunden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Mitteilungsvorlage 6/028/24-29 (Parkraumbewirtschaftung: Parkgebührenerhöhung auf öffentlichen Flächen)
Beratungsfolge
- 22.01.2025kein Ergebnis hinterlegt