6. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
Tagesordnung
- 2Beschlussvorlage 1.01/058/24-29 (Ergänzungswahl für den Jugendhilfeausschuss)Zur Vorlage · 1.01/058/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll über eine personelle Ergänzung des Jugendhilfeausschusses entscheiden. In einer Beschlussvorlage wird beantragt, Dr. Jürgen Lorenz als beratendes Mitglied sowie Asena Demirel als stellvertretendes beratendes Mitglied für die verbleibende Dauer der Wahlperiode 2024 bis 2029 in den Ausschuss zu berufen. Die Besetzung soll ohne ein formelles Wahlverfahren mittels Stimmzettel erfolgen.
Die Grundlage für diesen Antrag ist ein Vorschlag des Beirates für Migration und Integration. Wie die Koordinierungsstelle für Migration und Integration mitteilte, wurden die beiden Personen in der Sitzung des Beirates am 9. Januar 2025 zur Entsendung in den Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Die Entscheidung über diesen Antrag steht auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 22. Januar 2025.
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Beratungsfolge
- 22.01.2025 · 6. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 3Beschlussvorlage 1.01/059/24-29 (Ergänzungswahl für diverse Ausschüsse)Zur Vorlage · 1.01/059/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am 22. Januar 2025 über Ergänzungswahlen für verschiedene Ausschüsse entscheiden. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats durch Jens Guth zum 31. Dezember 2024 sowie der Rücktritt von Marco Fruci aus dem Kulturausschuss mit sofortiger Wirkung. Auf Antrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Dirk Beyer sollen die entsprechenden Positionen für die restliche Dauer der Wahlperiode 2024–2029 neu besetzt werden.
Der Beschlussantrag sieht vor, Leon Giegerich als ordentliches Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen. Zudem soll Alexandros Stefikos als stellvertretendes Mitglied in den Bildungs- und Schulträgerausschuss sowie als ordentliches Mitglied in den Kulturausschuss berufen werden. Die Wahl soll gemäß dem Antrag ohne Verwendung von Stimmzetteln durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 22.01.2025 · 6. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 4Beschlussvorlage TEIL/018/24-29 (Ergänzungswahl der AfD-Fraktion für den Aufsichtsrat der Klinikum Worms gGmbH (AR KWG) sowie den Gesellschafterausschuss der Medizinisches Versorgungszent-rum Klinikum Worms gGmbH (GA MVZ))Zur Vorlage · TEIL/018/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Klinikum Worms gGmbH vor, Thorsten Endreß als Nachrückkandidaten für die restliche Wahlperiode 2024 bis 2029 zu wählen. Die Wahl soll Herrn Heribert Friedmann im Aufsichtsrat der Klinikum Worms gGmbH sowie im Gesellschafterausschuss des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Klinikum Worms gGmbH ablösen. Der Vorschlag sieht eine Entscheidung ohne Stimmzettel vor.
Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung in der personellen Aufstellung der AfD-Fraktion. Die Fraktion teilte der Stadtverwaltung am 16. Dezember 2024 mit, dass sie nunmehr Thorsten Endreß anstelle von Matthias Geithner als Nachrückkandidaten für Herrn Friedmann vorschlägt. Gemäß den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen treten die nachrückenden Mitglieder erst dann in die Gremien ein, wenn die ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder endgültig aus ihrem Amt ausscheiden. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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Beratungsfolge
- 22.01.2025 · 6. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 5Beschlussvorlage 2/058/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Personalaufwand)Zur Vorlage · 2/058/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Personalaufwand im Ergebnishaushalt 2024. Laut der Beschlussvorlage 2/058/24-29 sollen der Kostenstelle für die Personalabrechnung zusätzliche 140.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, wodurch sich der Gesamtbetrag in diesem Bereich auf 4.140.000 Euro erhöht.
Die Vorlage wird als Ausnahmefall ohne vorherige Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt, da die entsprechende Sitzung am 15. Januar 2025 ausgefallen ist. Als Gründe für den zusätzlichen Finanzbedarf werden die im Tarifvertrag enthaltenen Inflationsausgleichszahlungen sowie die anhaltende Ausweitung der Stellen in der Stadtverwaltung genannt. Ein entsprechender Mehraufwand wurde bereits im Berichtswesen zum 30. Juni prognostiziert.
Die Deckung der überplanmäßigen Mittel soll durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2024 erfolgen. Falls diese Mittel nicht in ausreichendem Maße erzielt werden können, erhöht sich der jährliche Fehlbetrag entsprechend.
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Beratungsfolge
- 22.01.2025 · 6. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 6Beschlussvorlage 2/054/24-29 (Bürgschaftsübernahme zugunsten des Vereins VfR Wormatia 08 Worms e.V. zur Sicherung eines evt. entstehenden Rückzahlungsanspruches für eine Landeszuwendung zur Sanierung des Stadiondachs der EWR-Arena)Zur Vorlage · 2/054/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten des Vereins VfR Wormatia 08 Worms e.V. beraten. Die Beschlussvorlage 2/054/24-29 sieht vor, dass die Stadt eine Bürgschaft in Höhe von 210.000 Euro übernimmt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung eines etwaigen Rückzahlungsanspruchs aus einer Landeszuwendung, die für die Sanierung des Stadiondachs der EWR-Arena vorgesehen ist.
Gemäß den Richtlinien zur Sportanlagenförderung ist bei Zuwendungen von mehr als 100.000 Euro eine Sicherung der Rückzahlungsverpflichtung erforderlich. Die Landeszuwendung wurde nach Abstimmung mit dem Ministerium des Innern und für Sport bewilligt und deckt etwa 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ab. Den Gesamtkosten des Sanierungsvorhabens in Höhe von rund 568.500 Euro stehen zuwendungsfähige Kosten von circa 523.000 Euro gegenüber. Da das Stadiongelände im Eigentum der Stadt Worms steht, wird die Übernahme der kommunalen Ausfallbürgschaft vorgeschlagen. Zwischen der Stadt und dem Verein besteht ein Nutzungsvertrag, der bis zum 31. Dezember 2046 läuft. Eine finanzielle Auswirkung für den städtischen Haushalt tritt laut Dokument nur im Falle einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Bürgschaft ein.
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Beratungsfolge
- 22.01.2025 · 6. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 7Mitteilungsvorlage 6/028/24-29 (Parkraumbewirtschaftung: Parkgebührenerhöhung auf öffentlichen Flächen)Zur Vorlage · 6/028/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über eine anstehende Erhöhung der Parkgebühren auf öffentlich durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten Flächen informiert. Die Anpassung der Tarife in den Tarifzonen 1 und 2 soll zum 1. April 2025 wirksam werden. Hintergrund der Maßnahme sind die Haushaltskonsolidierung sowie die Vermeidung von erhöhtem Parksuchverkehr, nachdem bereits zum 1. Januar 2025 die Gebühren in städtischen Parkhäusern angehoben wurden.
In Tarifzone 1, in der eine Mindestparkzeit von 15 Minuten gilt, werden die Preise für verschiedene Zeiträume angepasst, beispielsweise auf 2,00 Euro für 60 Minuten. In Tarifzone 2 beträgt die Mindestparkzeit 30 Minuten; hier steigt beispielsweise der Preis für 60 Minuten auf 1,00 Euro. Der Tagessatz wird auf 4,00 Euro erhöht. Die gebührenpflichtigen Zeiten bleiben unverändert von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr sowie samstags von 8:00 bis 19:00 Uhr bestehen.
Für die technische Umsetzung der Gebührenänderung ist eine einmalige Investition von rund 30.000 Euro in die Software der Parkscheinautomaten erforderlich. Die Stadt erwartet durch die Anpassung jährliche Mehreinnahmen von etwa 78.000 Euro in Tarifzone 1 und rund 43.000 Euro in Tarifzone 2. Die Umsetzung ist an die rechtzeitige Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Softwareumstellung gebunden.
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- 22.01.2025 · 6. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde