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Vorlage

Bebauungsplan S 61 A, 1. Änderung, "Speyerer Schlag" in Worms, Flur 12 1. Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans S 61 A 2. Eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

6/098/24-29 31.07.2026

🟡 In Beratung Nächste Station: 11.08.2026 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bau- und Mobiliätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur ersten Änderung des Bebauungsplans S 61 A „Speyerer Schlag“. Ziel der Vorlage ist die Korrektur einer textlichen Festsetzung bezüglich der Emissionskontingente innerhalb der Festsetzung I Nr. 3.1.

Hintergrund der Maßnahme ist ein Übertragungsfehler bei der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplans. Die Richtungssektoren und Emissionskontingente wurden fehlerhaft aus einem Lärmgutachten vom Oktober 2020 in den Text übernommen, was zu einem Widerspruch zwischen dem Textteil und der Planzeichnung führt. Da die grafische Darstellung der Sektoren bereits korrekt ist, soll durch die Änderung lediglich die Übereinstimmung von Text und Karte wiederhergestellt werden. Die Grundzüge der Planung bleiben dabei unberührt.

Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wird auf die Korrektur der spezifischen Textfestsetzung beschränkt, wobei auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet wird. Das betroffene Gebiet erstreckt sich über den Bereich zwischen der Volckmarstraße, dem Speyerer Schlag, der Bahnstrecke Mainz-Mannheim und dem Kirschgartenweg. Laut der Stadtverwaltung entstehen durch die Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

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