Änderung der Friedhofssatzung - Grabbeigabe Tier
✦ KI-Zusammenfassung
Der Friedhofsausschuss in Worms berät über eine Änderung der Friedhofssatzung bezüglich der Grabbeigabe von Tierasche. Mit der Beschlussvorlage IBF/023/24-29 wird vorgeschlagen, die Beisetzung der Asche eines Tieres auf allen Wormser Friedhöfen zu ermöglichen.
Nach den vorliegenden Regelungsentwürfen soll die Zubestattung einer Tierasche im Rahmen einer menschlichen Bestattung – sowohl bei einer Erdbestattung als auch bei einer Urnenbeisetzung – zulässig sein. Dabei ist jedoch festgeschrieben, dass eine vorherige Beisetzung der Tierurne ausgeschlossen bleibt. Eine entscheidende Voraussetzung für die Umsetzung dieser Grabbeigabe ist das Vorliegen einer schriftlichen Verfügung der verstorbenen Person.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Veränderungen in den Bereichen Klimaschutz und Demografie.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 105 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage IBF/023/24-29 (Änderung der Friedhofssatzung - Grabbeigabe Tier)
Beratungsfolge
- 23.04.2026kein Ergebnis hinterlegt