Sitzung des Friedhofsausschusses
Tagesordnung
- 10Sachstandsbericht Integrationsbetrieb FriedhofZur Vorlage · IBF/028/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage zum Sachstandsbericht des Integrationsbetriebs Friedhof (IBF) wurden dem Friedhofsausschuss verschiedene Entwicklungen und geplante Maßnahmen vorgestellt. Die Berichterstattung umfasst personelle Themen, einschließlich laufender Vorstellungsgespräche sowie der aktuellen Situation der Belegschaft. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung des islamischen Feldes innerhalb des Friedhofsbetriebs.
Hinsichtlich der technischen Ausstattung werden neue Tonanlagen in den Trauerhallen Hochheimer Höhe und Worms-Horchheim angekündigt. Für die Grünpflege ist ein Aktionstag am 28. April 2026 sowie eine Veranstaltung in der Trauerhalle Hochheimer Höhe am 1. Juli 2026 vorgesehen. Zur Imageverbesserung der „Plauderbank der Gemeindesschwestern plus“ soll durch ein mobiles Café eine Aufwertung angestrebt werden. Zudem befinden sich Überlegungen zur Beschilderung des Grabfeldes für zivile Bombenopfer in der Erarbeitung. Abschließend wird der aktuelle Sachstand zur Trauerhalle in Worms-Pfeddersheim thematisiert. Die vorliegende Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt vor.
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Beratungsfolge
- 23.04.2026 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 2Zukünftiger Umgang "Ehrengräber"Zur Vorlage · IBF/020/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms befasst sich in der Mitteilungsvorlage IBF/020/24-29 mit der künftigen Regelung des Umgangs mit sogenannten Ehrengräbern. Da es in der Vergangenheit keine spezifischen Vorgaben für die Kennzeichnung und Handhabung dieser Grabstätten gab, werden derzeit neue Richtlinien zur Anerkennung von Ehrengräbern erarbeitet. Dieser Prozess erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Büro des Oberbürgermeisters.
Im Rahmen der Sitzung des Friedhofsausschusses am 23. April 2026 wird das bisherige Ergebnis dieser Richtlinienentwicklung vorgestellt und zur Erörterung vorgelegt. Dabei stehen neben den inhaltlichen Kriterien auch die damit verbundenen Kosten sowie der zu erwartende Aufwand im Fokus der Betrachtung. Laut der vorliegenden Vorlage sind durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu erwarten. Ebenso werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz festgestellt.
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- 23.04.2026 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 3Grabmalschenkung - Kunstwerk "Der Knoten" des Bildhauers Gustav NonnenmacherZur Vorlage · IBF/021/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Friedhofsausschuss wird im Rahmen der Mitteilungsvorlage IBF/021/24-29 über die Schenkung des Kunstwerks „Der Knoten“ informiert. Das Werk des Bildhauers Gustav Nonnenmacher soll künftig auf dem Hauptfriedhof Hochheimer Höhe platziert werden. Die Angehörigen des Künstlers sind mit dem Vorschlag zur Überlassung des Grabmals aktiv auf den Ausschuss zugekommen.
Die vorliegende Information erläutert die Details zur Übernahme des Kunstwerks durch die Stadt Worms sowie die Regelungen zur künftigen Pflege und den damit verbundenen Kosten. Den Angaben in der Vorlage zufolge hat die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Ebenso werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz ausgewiesen.
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- 23.04.2026 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 4Änderung der Friedhofssatzung - Mensch-Tier-FriedhofZur Vorlage · IBF/022/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage IBF/022/24-29 sieht eine Änderung der Friedhofssatzung vor, um die Einrichtung eines Mensch-Tier-Friedhofs auf dem Hauptfriedhof Hochheimer Höhe zu ermöglichen. Der Antrag an den Friedhofsausschuss umfasst die Zustimmung zur Umsetzung einer Fläche für diese Bestattungsart.
Nachdem ein bereits im März 2024 vorgestellter Plan für eine entsprechende Fläche verworfen wurde, wird nun eine neue Fläche vorgeschlagen. Das Konzept sieht vor, auf diesem ausgewiesenen Areal die Asche verstorbener Tiere beisetzen zu können. Dies kann bereits vor der Beisetzung eines menschlichen Leichnams erfolgen, wodurch ein in sich abgeschlossenes Areal für diese Bestattungsform geschaffen wird. Voraussetzung für die Nutzung dieser Fläche ist eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person.
Die Vorlage macht keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Veränderungen der demografischen Entwicklung. Ebenso werden keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel oder das Stadtklima ausgewiesen.
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- 23.04.2026 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 5Änderung der Friedhofssatzung - Grabbeigabe TierZur Vorlage · IBF/023/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Friedhofsausschuss in Worms berät über eine Änderung der Friedhofssatzung bezüglich der Grabbeigabe von Tierasche. Mit der Beschlussvorlage IBF/023/24-29 wird vorgeschlagen, die Beisetzung der Asche eines Tieres auf allen Wormser Friedhöfen zu ermöglichen.
Nach den vorliegenden Regelungsentwürfen soll die Zubestattung einer Tierasche im Rahmen einer menschlichen Bestattung – sowohl bei einer Erdbestattung als auch bei einer Urnenbeisetzung – zulässig sein. Dabei ist jedoch festgeschrieben, dass eine vorherige Beisetzung der Tierurne ausgeschlossen bleibt. Eine entscheidende Voraussetzung für die Umsetzung dieser Grabbeigabe ist das Vorliegen einer schriftlichen Verfügung der verstorbenen Person.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Veränderungen in den Bereichen Klimaschutz und Demografie.
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- 23.04.2026 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 6Änderung der Friedhofssatzung - Mitführen von HundenZur Vorlage · IBF/024/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Friedhofsausschuss der Stadt Worms berät über eine Änderung der Friedhofssatzung für den Hauptfriedhof „Hochheimer Höhe“. Die vorliegende Beschlussvorlage IBF/024/24-29 sieht vor, das Mitführen von Hunden auf dem Gelände des Friedhofs zu gestatten, sofern diese an einer kurzen Leine geführt werden.
Die Begründung für diesen Antrag liegt in der Umsetzung eines Mensch-Tier-Friedhofes sowie der künftigen Möglichkeit, Tierbestattungen in regulären Bestattungsflächen vorzunehmen. Durch die Anpassung der Satzung soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um den Aufenthalt von Hunden auf dem Friedhof zu ermöglichen. Die Vorlage führt dazu aus, dass diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen hat. Zudem werden keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel oder die demografische Entwicklung der Stadt verzeichnet.
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- 23.04.2026 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 7Änderung der Friedhofssatzung - TuchbestattungZur Vorlage · IBF/025/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Friedhofsausschuss der Stadt Worms befasst sich mit einer Änderung der bestehenden Friedhofssatzung. In der vorliegenden Beschlussvorlage IBF/025/24-29 wird beantragt, die Bestattungsform der Tuchbestattung auf allen Wormser Friedhöfen zuzulassen.
Die Grundlage für diesen Antrag bildet das neue Bestattungsgesetz, welches die allgemeine Sargpflicht auf den Friedhöfen aufgehoben hat. Damit eine Tuchbestattung durchgeführt werden kann, ist laut dem Dokument eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person erforderlich. Die vorgesehene Regelung sieht vor, dass diese Form der Bestattung in allen Erd-Grabfeldern der Wormser Friedhöfe angeboten werden soll. In der Vorlage werden die damit verbundenen Vor- und Nachteile als Gegenstand der Erörterung aufgeführt, wobei keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder Veränderungen für die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz ausgewiesen werden.
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- 23.04.2026 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 8Änderung der Friedhofssatzung - Ascheverstreuung auf VerstreuungsfeldZur Vorlage · IBF/026/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Friedhofsausschuss der Stadt Worms berät über eine Änderung der Friedhofssatzung, die die Einführung der Bestattungsform „Verstreuen der Asche“ auf einem Verstreuungsfeld vorsieht. Mit der Beschlussvorlage IBF/026/24-29 wird beantragt, diese Form des Abschieds offiziell zu ermöglichen.
Im Rahmen dieser Planung ist die Anlage eines Streufeldes auf der Hochheimer Höhe vorgesehen. Dieses Feld soll es Angehörigen erlauben, Asche im Beisein von Hinterbliebenen zu verstreuen. Die Vorlage beschreibt das Angebot als eine Möglichkeit für Bestattungen, die eine naturnahe und kostengünstige Form des Abschieds ohne dauerhafte Grabpflege ermöglichen sollen. Als zwingende Voraussetzung für diese Bestattungsart ist das Vorliegen einer schriftlichen Verfügung der verstorbenen Person aufgeführt.
Die Entscheidung über den vorliegenden Antrag wird in der Sitzung des Friedhofsausschusses am 23. April 2026 erwartet. In der Vorlage werden keine Auswirkungen der Maßnahme auf die demografische Entwicklung, den Klimaschutz oder das Stadtklima angegeben.
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Beratungsfolge
- 23.04.2026 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 9Anpassung der Friedhofssatzung und FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · IBF/027/24-29 · Vorlage
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Die Stadtverwaltung Worms hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage IBF/027/24-29 Informationen zur anstehenden Anpassung der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung vorgelegt. Die Vorlage, die dem Friedhofsausschuss in seiner Sitzung am 23. April 2026 zur Kenntnis gebracht werden soll, begründet die geplanten Änderungen mit der Umsetzung des neuen Bestattungsgesetzes.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des neuen Gesetzes ist eine Überarbeitung der bestehenden städtischen Regelungen für Friedhofsangelegenheiten und der dazugehörigen Gebührenstruktur erforderlich. Die Mitteilung dient dazu, die Mitglieder des Ausschusses über den Sachverhalt und die daraus resultierende Notwendigkeit der Anpassung in Kenntnis zu setzen. In der vorliegenden Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen oder Veränderungen in der demografischen Entwicklung durch diese Maßnahmen ausgewiesen. Zudem sind keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel oder das Stadtklima vermerkt.
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- 23.04.2026 · Sitzung des Friedhofsausschusses