Änderung der Friedhofssatzung - Mitführen von Hunden
✦ KI-Zusammenfassung
Der Friedhofsausschuss der Stadt Worms berät über eine Änderung der Friedhofssatzung für den Hauptfriedhof „Hochheimer Höhe“. Die vorliegende Beschlussvorlage IBF/024/24-29 sieht vor, das Mitführen von Hunden auf dem Gelände des Friedhofs zu gestatten, sofern diese an einer kurzen Leine geführt werden.
Die Begründung für diesen Antrag liegt in der Umsetzung eines Mensch-Tier-Friedhofes sowie der künftigen Möglichkeit, Tierbestattungen in regulären Bestattungsflächen vorzunehmen. Durch die Anpassung der Satzung soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um den Aufenthalt von Hunden auf dem Friedhof zu ermöglichen. Die Vorlage führt dazu aus, dass diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen hat. Zudem werden keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel oder die demografische Entwicklung der Stadt verzeichnet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage IBF/024/24-29 (Änderung der Friedhofssatzung - Mitführen von Hunden)
Beratungsfolge
- 23.04.2026kein Ergebnis hinterlegt