Änderung der Friedhofssatzung - Tuchbestattung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Friedhofsausschuss der Stadt Worms befasst sich mit einer Änderung der bestehenden Friedhofssatzung. In der vorliegenden Beschlussvorlage IBF/025/24-29 wird beantragt, die Bestattungsform der Tuchbestattung auf allen Wormser Friedhöfen zuzulassen.
Die Grundlage für diesen Antrag bildet das neue Bestattungsgesetz, welches die allgemeine Sargpflicht auf den Friedhöfen aufgehoben hat. Damit eine Tuchbestattung durchgeführt werden kann, ist laut dem Dokument eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person erforderlich. Die vorgesehene Regelung sieht vor, dass diese Form der Bestattung in allen Erd-Grabfeldern der Wormser Friedhöfe angeboten werden soll. In der Vorlage werden die damit verbundenen Vor- und Nachteile als Gegenstand der Erörterung aufgeführt, wobei keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder Veränderungen für die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz ausgewiesen werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage IBF/025/24-29 (Änderung der Friedhofssatzung - Tuchbestattung)
Beratungsfolge
- 23.04.2026kein Ergebnis hinterlegt