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Vorlage

Änderung der Friedhofssatzung - Ascheverstreuung auf Verstreuungsfeld

IBF/026/24-29 27.03.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Friedhofsausschuss der Stadt Worms berät über eine Änderung der Friedhofssatzung, die die Einführung der Bestattungsform „Verstreuen der Asche“ auf einem Verstreuungsfeld vorsieht. Mit der Beschlussvorlage IBF/026/24-29 wird beantragt, diese Form des Abschieds offiziell zu ermöglichen.

Im Rahmen dieser Planung ist die Anlage eines Streufeldes auf der Hochheimer Höhe vorgesehen. Dieses Feld soll es Angehörigen erlauben, Asche im Beisein von Hinterbliebenen zu verstreuen. Die Vorlage beschreibt das Angebot als eine Möglichkeit für Bestattungen, die eine naturnahe und kostengünstige Form des Abschieds ohne dauerhafte Grabpflege ermöglichen sollen. Als zwingende Voraussetzung für diese Bestattungsart ist das Vorliegen einer schriftlichen Verfügung der verstorbenen Person aufgeführt.

Die Entscheidung über den vorliegenden Antrag wird in der Sitzung des Friedhofsausschusses am 23. April 2026 erwartet. In der Vorlage werden keine Auswirkungen der Maßnahme auf die demografische Entwicklung, den Klimaschutz oder das Stadtklima angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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