Anpassung der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage IBF/027/24-29 Informationen zur anstehenden Anpassung der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung vorgelegt. Die Vorlage, die dem Friedhofsausschuss in seiner Sitzung am 23. April 2026 zur Kenntnis gebracht werden soll, begründet die geplanten Änderungen mit der Umsetzung des neuen Bestattungsgesetzes.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des neuen Gesetzes ist eine Überarbeitung der bestehenden städtischen Regelungen für Friedhofsangelegenheiten und der dazugehörigen Gebührenstruktur erforderlich. Die Mitteilung dient dazu, die Mitglieder des Ausschusses über den Sachverhalt und die daraus resultierende Notwendigkeit der Anpassung in Kenntnis zu setzen. In der vorliegenden Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen oder Veränderungen in der demografischen Entwicklung durch diese Maßnahmen ausgewiesen. Zudem sind keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel oder das Stadtklima vermerkt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Mitteilungsvorlage IBF/027/24-29 (Anpassung der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung)
Beratungsfolge
- 23.04.2026kein Ergebnis hinterlegt