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Beschlussvorlage

Abschluss einer Schiedsvereinbarung im Sinne von § 1029 ZPO ("stehendes Angebot")

BOB/010/24-29 12.05.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat wird über die Beschlussvorlage BOB/01lar/24-29 zur Entscheidung vorgelegt, die den Abschluss einer Schiedsvereinbarung im Sinne von § 1029 ZPO vorsieht. Damit soll ein sogenanntes „stehendes Angebot“ für eine Schiedsgerichtsbarkeit im Bereich NS-Raubgut erwirkt werden.

Die Grundlage bildet das 22. Kulturpolitische Spitzengespräch, in dessen Rahmen die Einrichtung einer solchen Schiedsgerichtsbarkeit beschlossen wurde. Bisherige Empfehlungen der Beratenden Kommission waren rechtlich nicht bindend und juristisch nicht überprüfbar, was für Kommunen teils mit finanziellen Folgen verbunden war. Das neue Schiedsgericht soll als privater Rechtsweg eine Alternative zu staatlichen Gerichten darstellen und die Rechtssicherheit im Verfahren gewährleisten.

Das Verfahren sieht ein Vorverfahren vor, in dem kulturgutbewahrende Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, sich innerhalb angemessener Fristen gütlich zu einigen. Falls keine Einigung zustande kommt, kann ein Schiedsverfahren eingeleitet werden. Um die rechtliche Bindungswirkung des Verfahrens für die Städte sicherzustellen, empfiehlt der Städtetag seinen Mitgliedsstädten, durch einen Ratsbeschluss zeitnah ein stehendes Angebot abzugeben.

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