Klinikum Worms gGmbH (KWG) - Betrauung der Gesellschaft mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms beabsichtigt, die Klinikum Worms gGmbH (KWG) für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend am 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2034, mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu betrauen. Diese Maßnahme soll im Rahmen der institutionellen Förderung erfolgen.
Ziel der Betrauung ist es, das Klinikum bei der Fremdfinanzierung anstehender Investitionen zu unterstützen. Hintergrund der Vorlage ist die Annahme, dass die Ertragslage des Klinikums aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage im bundesdeutschen Gesundheitssystem voraussichtlich nicht ausreichen wird, um neben der medizinischen Leistungserbringung auch notwendige Investitionen zu tätigen.
Dem Oberbürgermeister wird die Ermächtigung erteilt, den Betrauungsakt unter Einhaltung der EU-rechtlichen Vorschriften zur Gewährung von Beihilfen sowie der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zu erlassen. Zudem soll er befugt sein, erforderliche Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der KWG zu fassen und etwaige Änderungen am Betrauungsakt vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt des Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Der Oberbürgermeister ist ferner verpflichtet, dem Stadtrat mindestens einmal jährlich über den Inhalt, die Umsetzung sowie die Auswirkungen der Betrauungs- und Zuwendungsakte zu berichten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage TEIL/015/24-29 (Klinikum Worms gGmbH (KWG) - Betrauung der Gesellschaft mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse)
Beratungsfolge
- 17.12.2024kein Ergebnis hinterlegt