Besetzung der Gesellschafterversammlung der Flugplatz GmbH Worms (FLU)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms soll im Rahmen einer Beschlussvorlage zwei Personen aus seinem Kreis für die Dauer der aktuellen Amtszeit wählen. Diese sollen neben dem offiziellen Vertreter der Stadt als beratende Mitglieder an den Gesellschafterversammlungen der Flugplatz GmbH Worms (FLU) teilnehmen können.
Die Grundlage hierfür ist der zum 1. Januar 2025 verbindliche Gesellschaftsvertrag der FLU, der eine zusätzliche beratende Teilnahme von bis zu zwei Personen über die gesetzliche Vertretung der Gesellschafterin hinaus ermöglicht. Die Besetzung soll für beide kommunalen Gesellschafterinnen, die Stadt Worms und die SWB, erfolgen. Während die Auswahl der Vertreter seitens des Aufsichtsrates der SWB bereits in einer Sitzung am 3. Dezember 2024 abgeschlossen wurde, steht die Wahl der zwei Personen aus dem Stadtrat noch aus. Dabei soll eine personelle Überschneidung zwischen den beiden Gesellschafterseiten vermieden werden.
Für die Teilnahme an den Versammlungen wird eine Aufwandsentschädigung gewährt, deren Höhe sich nach der Sitzungsgeldregelung gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Worms richtet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 155 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage TEIL/016/24-29 (Besetzung der Gesellschafterversammlung der Flugplatz GmbH Worms (FLU))
Beratungsfolge
- 17.12.2024kein Ergebnis hinterlegt