Zustimmung zur Weiterübertragung wasserbezogener Vermögensgegenstände und den zugehörigen Annexbeschlüssen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms berät über die Weiterübertragung wasserbezogener Vermögensgegenstände sowie über damit verbundene Anpassungen in den Satzungsbestimmungen der EWR AG. Im Zentrum des Beschlussantrags steht die Zustimmung zur Überführung von Anlagen und Einrichtungen, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen oder ihr funktional zugeordnet sind, von der EWR AG auf die EWR Netz GmbH. Dies umfasst insbesondere Leitungsnetze, Wasserwerke, Brunnen sowie technisches Zubehör. Die Maßnahme ist gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes an die Zustimmung der Stadt als Verpflichteter gebunden.
Zudem wird die Streichung einer spezifischen Regelung in der Satzung der EWR AG beantragt. Diese bezieht sich auf einen Verweis auf das Kommunalabgabengesetz und soll eine effiziente sowie transparente Kalkulation der Wasserpreise ermöglichen. Der Stadtrat soll darüber hinaus festlegen, dass die Stadt Worms innerhalb ihrer Beteiligungskette darauf hinwirkt, dass alle für diese Strukturmaßnahme erforderlichen Beschlüsse in den zuständigen Organen der beteiligten Gesellschaften gefördert werden.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Zustimmung im Namen der Stadt zu erklären. Laut der vorliegenden Vorlage sind durch diese Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu erwarten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage TEIL/027/24-29 (Zustimmung zur Weiterübertragung wasserbezogener Vermögensgegenstände und den zugehörigen Annexbeschlüssen)
Beratungsfolge
- 29.04.2026kein Ergebnis hinterlegt