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Vorlage

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadt Worms Beteiligungs-GmbH (AR SWB) und deren Nachrückkandidierende

TEIL/001-1/24-29 17.08.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtrat der Stadt Worms wird im Rahmen der Beschlussvorlage TEIL/001-1/24-29 über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadt Worms Beteiligungs-GmbH für die restliche Wahlperiode 2024–2029 beraten. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass die Wahl der Mitglieder offen stattfindet, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt.

Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Stadt Worms Beteiligungs-GmbH insgesamt 17 Personen als ordentliche Aufsichtsratsmitglieder sowie 17 Nachrückkandidierende vor. Die Nachrückkandidierenden sind gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht zur persönlichen Vertretung der ordentlichen Mitglieder berechtigt, sondern werden bei einem endgültigen Ausscheiden der ordentlichen Mitglieder durch die Gesellschafterversammlung gewählt.

Die Größe des Gremiums bleibt unverändert, wie bereits im Juli 2024 durch den Ältestenrat beschlossen wurde. Der Oberbürgermeister nimmt als Vertreter der Stadt aufgrund der Zuordnung der Gesellschaft zu seinem Dezernatsbereich automatisch den Vorsitz im Aufsichtsrat ein. Die weiteren Mitglieder werden grundsätzlich aus dem Kreis der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses vorgeschlagen. Die Verwaltung gibt an, dass die vorliegende Vorlage keine finanziellen Auswirkungen hat und keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz mit sich bringt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

  • Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage TEIL/001-1/24-29 (Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadt Worms Beteiligungs-GmbH (AR SWB) und deren Nachrückkandidierende)

Beratungsfolge