Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsbau GmbH Worms (AR WBW) und deren Nachrückkandidierende
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms berät über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsbau GmbH Worms für die verbleibende Dauer der Wahlperiode 2024–2029 sowie über deren Nachrückkandidierende. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Wahl offen durchgeführt wird, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt.
Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau GmbH Worms zehn Personen als ordentliche Aufsichtsratsmitglieder sowie entsprechende Nachrückkandidierende vor. Die Notwendigkeit dieser Neuwahlen ergibt sich aus veränderten Stärkeverhältnissen im Stadtrat, die durch den Austritt aus der Fraktion „Worms will weiter“ und den Eintritt in die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ entstanden sind. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Spiegelbildlichkeit in den Gremien.
Die Größe des Aufsichtsrates ist auf insgesamt zwölf Personen festgelegt. Der Vorsitzende des Gremiums ist der zuständige Dezernat der Stadt Worms, der die Stadt Worms im Aufsichtsrat vertritt. Zudem ist gemäß Gesellschaftsvertrag vorgesehen, dass der Betriebsrat einen Vertreter in den Aufsichtsrat entsendet. Die vorgeschlagenen Mitglieder müssen so zusammengesetzt sein, dass mindestens die Hälfte der Gremienmitglieder aus Ratsmitgliedern besteht. Nachrückkandidierende werden gemäß den geltenden Regelungen erst bei einem endgültigen Ausscheiden der ordentlichen Mitglieder durch die Gesellschafterversammlung gewählt. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage TEIL/002-1/24-29 (Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsbau GmbH Worms (AR WBW) und deren Nachrückkandidierende)
Beratungsfolge
- 26.08.2026kein Ergebnis hinterlegt