Beschlussvorlage TEIL/002/24-29 (Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsbau GmbH Worms (AR WBW) und deren Nachrückkandidierende)
TEIL/002/24-29 · Beschlussvorlage · 03.09.2024
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Der Stadtrat der Stadt Worms berät über die Besetzung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau GmbH Worms (WBW) für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die vom Ältestenrat vorgeschlagene Mitgliederanzahl von insgesamt 12 Personen zu bestätigen.
Im Rahmen des Antrags soll der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau GmbH Worms eine Liste mit 10 ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern sowie 10 Nachrückkandidaten zur Wahl vorgeschlagen werden. Die Entscheidung im Stadtrat soll dabei ohne Verwendung von Stimmzetteln erfolgen. Der zuständige Dezernent der Stadt Worms, dem der Geschäftsbereich der Gesellschaft zugeordnet ist, wird als Vorsitzender des Aufsichtsrats fungieren.
Gemäß den geltenden Regelungen hat zudem der Betriebsrat das Recht, eine Vertretung in das Gremium zu entsenden. Die Besetzung soll so gestaltet sein, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder aus dem Stadtrat besteht. Für die vorgeschlagenen Personen wurde von den politischen Parteien eine gemeinsame Wahlvorschlagsliste eingereicht. Nachrückkandidaten werden erst bei einem endgültigen Ausscheiden der ordentlichen Mitglieder durch die Gesellschafterversammlung gewählt.
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