Wahl der Vertreterinnen/der Vertreter der Stadt Worms in den Aufsichtsrat der EWR AG
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms schlägt der Hauptversammlung der EWR AG die in einer beigefügten Liste aufgeführten Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor. Mit diesem Antrag wird gleichzeitig ein Verzicht auf die Durchführung einer Wahl mittels Stimmzettel beantragt.
Die neue Amtszeit des Aufsichtsrates beginnt mit dessen Konstituierung im Mai 2025 und endet voraussichtlich im Mai 2030, sobald die Hauptversammlung über die Entlastung des vierten Geschäftsjahres beschließt. Der Stadt Worms steht das Recht zu, insgesamt fünf Kandidaten für die Wahl vorzuschlagen. Die zur Auswahl stehenden Personen wurden von den politischen Parteien benannt. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage TEIL/004/24-29 (Wahl der Vertreterinnen/der Vertreter der Stadt Worms in den Aufsichtsrat der EWR AG)
Beratungsfolge
- 17.12.2024kein Ergebnis hinterlegt