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Vorlage

Feststellung des Jahresabschlusses des Sondervermögen Freizeit zum 31.12.2025 gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO

SVF/021/24-29 08.05.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage SVF/021/24-29 behandelt die Feststellung des Jahresabschlusses des Sondervermögens Freizeit zum 31. Dezember 2025. Der vorliegende Antrag sieht vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 196.027,63 € festzustellen und diesen mit den allgemeinen Rücklagen zu verrechnen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 37.369.551,88 €.

Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2025, was die persönlich handelnden Geschäftsführer der Freizeitbetriebe Worms GmbH einschließt. Der Betriebsausschuss des Sondervermögens Freizeit berät die Beschlussanträge im Rahmen einer Vorberatung und empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zu den vorliegenden Vorschlägen. Die Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung der Geschäftsführung ist für die Sitzung des Stadtrats am 24. Juni 2026 vorgesehen.

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