Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Sondervermögen Freizeit zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 (Wirtschaftsjahr 2024)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll über die Bestellung einer Abschlussprüferin für das Sondervermögen Freizeit entscheiden. Gemäß der Beschlussvorlage SVF/002/24-29 wird vorgeschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benz und Gunzenhäuser mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 zu beauftragen.
Das Verfahren sieht eine Vorberatung durch den Betriebsausschuss des Sondervermögens Freizeit vor. Dieser wird den Antrag in seiner Sitzung am 7. Oktober 2024 prüfen und dem Stadtrat eine Empfehlung zur Zustimmung unterbreiten. Die abschließende Entscheidung über die Beauftragung soll in der Stadtratssitzung am 20. November 2024 fallen.
Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben ergibt sich aus § 9 der Betriebssatzung des Sondervermögens Freizeit, wonach der Jahresabschluss und der Lagebericht einer Prüfung durch einen Abschlussprüfer unterliegen müssen. Die Entscheidung über die Bestellung der Prüferin obliegt dem Stadtrat gemäß § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO). Während der Stadtrat die formale Zustimmung erteilt, erfolgt die eigentliche Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Betriebsleitung des Sondervermögens.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 20.11.2024kein Ergebnis hinterlegt