Feststellung des Jahresabschlusses des Sondervermögen Freizeit zum 31.12.2024 gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird im Rahmen der Sitzung am 25. Juni 2025 über den Jahresabschluss des Sondervermögens Freizeit zum 31. Dezember 2024 entscheiden. Die Beschlussvorlage SVF/009/24-29 sieht die Feststellung eines Jahresüberschusses in Höhe von 193.720 Euro sowie einer Bilanzsumme von 29.017.600 Euro vor.
Der Antrag umfasst zudem die Empfehlung, den erwirtschafteten Gewinn in die allgemeine Rücklage des Sondervermögens einzustellen. Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Entlastung der Betriebsleitung der Freizeitbetriebe Worms GmbH für das Geschäftsjahr 2024. Der Betriebsausschuss des Sondervermögens Freizeit berät die entsprechenden Anträge im Rahmen einer Vorberatung und empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung. Die Feststellung des Abschlusses erfolgt gemäß den geltenden Vorschriften der Betriebssatzung sowie der Eigenkapitalanstaltungsverordnung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.06.2025kein Ergebnis hinterlegt