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Beschlussvorlage

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Sondervermögen Parkhaus zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 (Wirtschaftsjahr 2025)

SVP/010/24-29 05.09.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage SVP/010/24-29 wird die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benz und Gunzenhäuser als Abschlussprüferin für das Sondervermögen Parkhaus beantragt. Die Beauftragung dient der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 für das entsprechende Wirtschaftsjahr.

Der vorgeschlagene Ablauf sieht vor, dass der Betriebsausschuss des Sondervermögens Parkhaus den Antrag zunächst berät und dem Stadtrat eine Empfehlung zur Zustimmung unterbreitet. Die abschließende Entscheidung über die Bestellung der Abschlussprüferin liegt gemäß § 89 Abs. 2 GemO beim Stadtrat. Die Grundlage für diese Prüfung bildet § 9 der Betriebssatzung des Sondervermögens Parkhaus, wonach der Jahresabschluss sowie der Lagebericht einer externen Prüfung unterzogen werden müssen.

Die Sitzung des Betriebsausschusses zur Vorberatung ist für den 16. September 2025 angesetzt. Die Entscheidung durch den Stadtrat soll in der Sitzung am 19. November 2025 erfolgen. Die operative Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt durch die Betriebsleitung des Sondervermögens.

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Beratungsfolge