15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
Tagesordnung
- 10Beschlussvorlage 2/133/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Sanierung Stadtkern Nord-Ost (SAN 1))Zur Vorlage · 2/133/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 230.000 Euro für das Sanierungsgebiet Stadtkern Nord-Ost (SAN 1). Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Betrag im Ergebnishaushalt 2025 innerhalb der Kostenstelle für Stadtplanung und Bauaufsicht bereitzustellen. Als Deckungsvorschlag dienen geringere Auszahlungen beim Projekt „Domquartier“ im Haushaltsjahr 2025, da sich die dortigen Maßnahmen verzögern.
Die Notwendigkeit dieser Mittelbereitstellung ergibt sich aus einer Rückforderung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Nach der Einreichung des Schlussverwendungsnachweises für das Sanierungsgebiet im Jahr 2015 wurde nach einer zehnjährigen Prüfungszeit durch die ADD festgestellt, dass Zuwendungen in Höhe von etwa 230.000 Euro zu viel gewährt wurden. Da die Rückzahlung an die ADD bis Ende November 2025 erfolgen muss, wird die Entscheidung im Stadtrat ausnahmsweise ohne die reguläre Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss getroffen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 11Beschlussvorlage 4/015/24-29 (Festlegung der Honorarsätze für die freien Mitarbeitenden der Lucie-Kölsch-Musikschule der Stadt Worms)Zur Vorlage · 4/015/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Honorarsätze für freie Mitarbeitende der Lucie-Kölsch-Musikschule vorgelegt. Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Vergütungen für eine Unterrichtsstunde von 45 Minuten geändert werden. Für Musiklehrkräfte mit einem abgeschlossenen Studium wird ein Satz von 32,00 Euro vorgeschlagen, während für Lehrkräfte ohne Studienabschluss, wie etwa Musikstudierende, 25,00 Euro vorgesehen sind. In begründeten Einzelfällen kann nach Absprache mit dem zuständigen Dezernenten ein Honorar von bis zu 38,00 Euro vereinbart werden. Die bisher geltenden Sätze liegen bei 29,00 Euro für Lehrkräfte mit Studium und 24,00 Euro für Lehrkräfte ohne Studienabschluss.
Die Anpassung folgt einer Regelung aus dem Jahr 2019, die eine regelmäßige Überprüfung der Honorarsätze vorsieht. Die Vorlage begründet die Erhöhung mit der Notwendigkeit, die Qualität des Unterrichtsangebots und die langfristige Verfügbarkeit von Lehrkräften sicherzustellen. Aktuell sind an der Musikschule 38 Lehrkräfte tätig, wovon 15 auf Honorarbasis arbeiten. Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2026 werden auf etwa 8.000 Euro geschätzt und sind bereits in die Haushaltsplanung aufgenommen worden. Der Entwurf wird im Herbst 2025 nacheinander im Bildungs- und Schulträgerausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Stadtrat beraten und entschieden.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 08.10.2025 · Sitzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses
- 12Beschlussvorlage 5/033/24-29 (Neufestsetzung des Förderkennwerts im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen für Neu- oder Erweiterungsbauten von Kindertageseinrichtungen freier Träger)Zur Vorlage · 5/033/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat soll über die Neufestsetzung eines Förderkennwerts für den Neubau und die Erweiterung von Kindertageseinrichtungen freier Träger entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 einen maximalen Förderkennwert in Höhe von 55.750 Euro brutto pro Platz festzulegen. Dieser Wert definiert die maximalen Baukosten pro neu geschaffenen Betreuungsplatz im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen.
Die Empfehlung zur Festsetzung dieses Kennwerts wurde bereits vom Jugendhilfeausschuss sowie vom Haupt- und Finanzausschuss ausgesprochen. Die Ermittlung des Betrags erfolgte durch das Wormser Immobilienmanagement auf Grundlage aktueller Maßnahmen, unter anderem bei den Kindertagesstätten Am BIZ, Sonnenblumen, Prinz-Carl-Anlage und Carl-Villinger-Straße. Die Neufestsetzung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Förderrichtlinien alle drei Jahre.
Die finanziellen Auswirkungen hängen von den jeweiligen Bauprojekten ab, da die Kosten für Neu- oder Erweiterungsbauten weiterhin im Einzelfall kalkuliert, begründet und durch die städtischen Gremien beschlossen werden müssen. Die Förderung orientiert sich dabei an einem festgelegten Baustandard.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 13Beschlussvorlage 5/039/24-29 (Projektverlängerung "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ")Zur Vorlage · 5/039/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Verlängerung des Projekts „weichenstellung:zukunft“ beraten, das im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ durchgeführt wird. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, beim Fördermittelgeber einen Antrag auf Verlängerung des Projektzeitraums vom 1. Juli 20<0xC2>6 bis zum 30. September 2028 zu stellen. Das Projekt, welches bereits seit Februar 2023 läuft, konzentriert sich auf die Sozialräume Neuhausen-Ost und Nordend mit dem Ziel, die Integration von Erwachsenen in den Arbeitsmarkt sowie die Stärkung der lokalen Wirtschaft zu fördern.
Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit der Volkshochschule Worms und dem Caritasverband Worms durch verschiedene Säulen, darunter Beratungsstellen, Sprachangebote, berufliche Qualifizierungen sowie die Unterstützung des lokalen Gewerbes. Finanziell beläuft sich die geplante Ausgabenmenge für den beantragten Verlängerungszeitraum auf rund 1,41 Millionen Euro. Davon trägt die Stadt Worms einen nominalen Eigenanteil von etwa 71.242 Euro.
Seit Projektbeginn im Jahr 2023 wurden 259 Personen als Teilnehmende erfasst, wobei 39 Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung vermittelt werden konnten. Ein wesentlicher Bestandteil der künftigen Entwicklung wird die räumliche Verortung des Projekts im neuen Quartierszentrum „LiNo“ im Nordend sein, welches voraussichtlich Mitte 2027 bezugsfertig wird und Raum für die Projektangebote bieten soll.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 14Beschlussvorlage 5/032/24-29 (Beauftragung Durchführung des Jugendtreffangebotes Eisbachtal)Zur Vorlage · 5/032/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Fortführung des Jugendtreffangebots „Jugendtreff Eisbachtal“ entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Regionale Diakonie Rheinhessen mit der Durchführung des Angebots für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 zu beauftragen. Sowohl der Jugendhilfeausschuss als auch der Haupt-<0xE2><0x80><0xAF>und Finanzausschuss haben diese Beauftragung bereits empfohlen.
Die Entscheidung folgt auf ein Interessenbekundungsverfahren, in dem die Regionale Diakonie Rheinhessen als einziger Träger eine Bewerberkonzeption eingereicht hat, welche die Anforderungen der Verwaltung erfüllt. Das Angebot umfasst weiterhin drei wöchentliche Öffnungstage. Dabei wird die Öffnungszeit am Freitag auf 21:00 Uhr verlängert. Zusätzlich soll zwei Stunden pro Woche aufsuchende Jugendarbeit an informellen Treffpunkten, wie etwa dem Rewe-Parkplatz in Horchheim, stattfinden, um Jugendliche an das Angebot zu binden.
Um die personelle Einsatzfähigkeit auch bei Krankheits- oder Urlaubszeiten sicherzustellen und dem Bedarf gerecht zu werden, ist der Einsatz von zwei pädagogischen Fachkräften sowie einer unterstützenden Kraft vorgesehen. Das Gesamtauftragsvolumen für den Zeitraum 2026 bis 2029 beläuft sich auf maximal 404.490,03 Euro. Für das Jahr 2026 sind bereits Mittel in Höhe von maximal 95.000 Euro in der Haushaltsplanung vorgesehen.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 15Beschlussvorlage 5/041/24-29 (Vergabe Betrieb und Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in der Bensheimer Straße)Zur Vorlage · 5/041/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Vergabe des Betriebs und der Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und Flüchtlinge in der Bensheimer Straße 60 an den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Kreisverband Worms-Alzey. Der Auftrag umfasst die soziale Betreuung von bis zu 200 Bewohnern, darunter männliche Einzelpersonen sowie Frauen und Familien, und beinhaltet zudem einen Pförtnerdienst in den Abend- und Nachtstunden.
Der Leistungszeitraum ist auf die Jahre vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 festgesetzt. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens wurde lediglich ein Angebot eingereicht. Die angebotene Gesamtsumme für den genannten Zeitraum beläuft sich auf 2.081.608 Euro. Die Stadtverwaltung begründet die beabsichtigte Vergabe mit der bisherigen Zusammenarbeit und den Erfahrungen im Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften durch den ASB. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 16Beschlussvorlage SVP/008/24-29 (Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Sondervermögen Parkhaus der Stadt Worms für das Wirtschaftsjahr 2026)Zur Vorlage · SVP/008/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird sich mit der Genehmigung des Wirtschaftsplans für das Sondervermögen Parkhaus für das Wirtschaftsjahr 2026 befassen. Der Betriebsausschuss des Sondervermögens hat bereits die Empfehlung ausgesprochen, dem entsprechenden Beschlussantrag zuzustimmen.
Die vorliegende Vorlage (SVP/008/24-29) legt die finanziellen Eckdaten für das Jahr 2026 fest. Die Gesamterträge werden auf 1.302.699 € geschätzt, während die geplanten Aufwendungen 1.223.184 € betragen sollen. Dies führt zu einem prognostizierten Jahresergebnis von 79.515 €. Im Rahmen des Vermögensplans sind Investitionen in Höhe von 50.000 € vorgesehen.
Für die Finanzierung der laufenden Geschäfte und Investitionen sieht der Plan ein Kassenkreditvolumen von 500.000 € sowie ein Investitionskreditvolumen von 50.000 € vor. Verpflichtungsermächtigungen sind für diesen Zeitraum nicht vorgesehen. Die Vorlage wurde im Rahmen einer Vorberatung am 16. September 2025 im Betriebsausschuss behandelt; die Entscheidung durch den Stadtrat ist für den 19. November 2025 terminiert.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 17Beschlussvorlage SVP/010/24-29 (Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Sondervermögen Parkhaus zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 (Wirtschaftsjahr 2025))Zur Vorlage · SVP/010/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage SVP/010/24-29 wird die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benz und Gunzenhäuser als Abschlussprüferin für das Sondervermögen Parkhaus beantragt. Die Beauftragung dient der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 für das entsprechende Wirtschaftsjahr.
Der vorgeschlagene Ablauf sieht vor, dass der Betriebsausschuss des Sondervermögens Parkhaus den Antrag zunächst berät und dem Stadtrat eine Empfehlung zur Zustimmung unterbreitet. Die abschließende Entscheidung über die Bestellung der Abschlussprüferin liegt gemäß § 89 Abs. 2 GemO beim Stadtrat. Die Grundlage für diese Prüfung bildet § 9 der Betriebssatzung des Sondervermögens Parkhaus, wonach der Jahresabschluss sowie der Lagebericht einer externen Prüfung unterzogen werden müssen.
Die Sitzung des Betriebsausschusses zur Vorberatung ist für den 16. September 2025 angesetzt. Die Entscheidung durch den Stadtrat soll in der Sitzung am 19. November 2025 erfolgen. Die operative Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt durch die Betriebsleitung des Sondervermögens.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 18Beschlussvorlage SVF/015/24-29 (Genehmigung des Wirtschaftsplanes des "Sondervermögen Freizeit" für das Wirtschaftsjahr 2026)Zur Vorlage · SVF/015/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss des Sondervermögens Freizeit hat dem Stadtrat die Zustimmung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 empfohlen (SVF/015/24-29). Die Vorlage sieht vor, dass der Stadtrat den geplanten Erlösen in Höhe von 366.706 Euro gegenüber Aufwendungen von 719.364 Euro zustimmt, was ein Jahresergebnis von minus 352.658 Euro zur Folge hat.
Im Rahmen des Vermögensplans sind verschiedene Investitionen vorgesehen. Für das Heinrich-Völker-Bad ist ein Umbau im Rahmen eines Förderprogramms mit einem Volumen von rund 8,29 Millionen Euro geplant, wobei ein Zuschuss von 101.500 Euro vorgesehen ist. Weitere Maßnahmen am Bad umfassen die Betonsanierung der Tribüne für 200.000 Euro sowie eine Deckensanierung der Bestandshalle mit Kosten in Höhe von zwei Millionen Euro. Zudem sind 100.000 Euro für den Wegebau im Tiergarten veranschlagt.
Zur Finanzierung der Vorhaben sieht die Vorlage ein Investitionskreditvolumen von 10.486.182 Euro sowie ein Kassenkreditvolumen von einer Million Euro vor. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro. Die Entscheidung des Stadtrats wird für die Sitzung am 19. November 2025 erwartet.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 19Beschlussvorlage SVF/016/24-29 (Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Sondervermögen Freizeit zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 (Wirtschaftsjahr 2025))Zur Vorlage · SVF/016/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Verwaltung des Sondervermögens Freizeit in Worms liegt eine Beschlussvorlage zur Bestellung einer Abschlussprüferin vor. Es wird beantragt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benz und Gunzenhäuser mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 zu beauftragen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben ist die Betriebssatzung des Sondervermögens Freizeit. Nach § 9 dieser Satzung sind der Jahresabschluss sowie der Lagebericht einer externen Prüfung zu unterziehen. Die Entscheidung über die Bestellung der Abschlussprüferin obliegt dem Stadtrat, wobei die Kompetenz hierfür gemäß § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung beim Rat liegt.
Der vorgeschlagene Ablauf sieht vor, dass der Betriebsausschuss des Sondervermögens Freizeit den Antrag zunächst berät und dem Stadtrat eine Empfehlung zur Zustimmung unterbreitet. Die finale Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt durch die Betriebsleitung. In der Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz für dieses Vorhaben ausgewiesen.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 2Beschlussvorlage 1.01/074-1/24-29 (Teilnahme am Projekt "Respekt im Rat")Zur Vorlage · 1.01/074-1/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Teilnahme am Projekt „Respekt im Rat“ entscheiden. Die Initiative, die vom Landtag Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Körber-Stiftung ins Leben gerufen wurde, verfolgt das Ziel, eine produktive und respektvolle Diskussionskultur in den kommunalen Räten zu fördern. Im Rahmen des Projekts soll die Erarbeitung eines Kodexes für faire Debatten sowie die Stärkung des demokratischen Miteinanders unterstützt werden.
Die Umsetzung des Vorhabens ist für den Zeitraum zwischen September 2025 und Januar 2026 in zunächst fünf rheinland-pfälzischen Kommunen geplant. Ein Vertreter der Körber-Stiftung soll das Projekt im Stadtrat vorstellen. Während die Vorstellung des Projekts auf Anraten der Stiftung nichtöffentlich stattfinden soll, wird die abschließende Beschlussfassung über die Teilnahme am Projekt öffentlich erfolgen. Für die Stadt Worms entstehen durch die Teilnahme an diesem Vorhaben keine finanziellen Kosten.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 20Beschlussvorlage SVK/004/24-29 (Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Sondervermögen KuTaZ der Stadt Worms für das Wirtschaftsjahr 2026)Zur Vorlage · SVK/004/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss des Sondervermögens KuTaZ der Stadt Worms empfiehlt dem Stadtrat die Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2026. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Gesamterträge in Höhe von 1.453.732 Euro sowie Aufwendungen von 1.478.131 Euro vor, woraus sich ein Jahresfehlbetrag von 24.399 Euro ergibt.
Im Rahmen des Vermögensplans sind Investitionen in der Summe von 300.000 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen für die Sanierung von Dachterrasse- und Balkonkanten verwendet werden. Der Finanzplan umfasst zudem ein Kassenkreditvolumen von 1.000.000 Euro sowie ein Investitionskreditvolumen von 300.000 Euro, während Verpflichtungsermächtigungen für diesen Zeitraum mit null Euro angesetzt sind.
Die Vorlage durchläuft nach der Vorberatung im Betriebsausschuss am 12. November 2025 die Entscheidung im Stadtrat, der für den 19. November 2025 terminiert ist. Laut den Angaben in der Beschlussvorlage haben die Maßnahmen keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 21Beschlussvorlage SVK/005/24-29 (Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Sondervermögen KuTaZ zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 (Wirtschaftsjahr 2025))Zur Vorlage · SVK/005/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über die Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Sondervermögen KuTaZ entscheiden. Im Zentrum der Beschlussvorlage SVK/005/24-29 steht die Beauftragung der Gesellschaft Benz und Gunzenhäuser als Abschlussprüferin für das Wirtschaftsjahr 2025. Ziel ist die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie des dazugehörigen Lageberichts.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 9 der Betriebssatzung des Sondervermögens KuTaZ, wonach der Jahresabschluss und der Lagebericht einem Abschlussprüfer zur Prüfung vorzulegen sind. Die Entscheidungskompetenz für die Bestellung der Abschlussprüfenden liegt gemäß der Gemeindeordnung beim Stadtrat.
Vor der abschließenden Entscheidung im Rat wird der Betriebsausschuss des Sondervermögens KuTaZ den Antrag in seiner Sitzung am 12. November 2025 beraten und eine Empfehlung zur Zustimmung an den Stadtrat abgeben. Die endgültige Beschlussfassung durch den Stadtrat ist für die Sitzung am 19. November 2025 vorgesehen.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 4Beschlussvorlage 5/035/24-29 ( 1. Änderungssatzung zur "Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag (Kindertagespflegesatzung))Zur Vorlage · 5/035/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Worms plant die erste Änderungssatzung zur „Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag“. Die Neuregelung ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung der Förderleistung für Kindertagespflegepersonen sowie die Änderung der Kostenbeiträge für Eltern.
Die derzeitige durchschnittliche Förderleistung von 6,00 Euro pro Stunde soll auf 6,65 Euro angehoben werden. Als Gründe werden die gestiegenen Lebenshaltungskosten seit 2022 sowie die Anpassung des steuerlichen Freibetrags für Sachkosten angeführt. Die vorgeschlagene Erhöhung stellt eine Orientierung an den umliegenden Jugendamtsbezirken dar, in denen die Förderleistungen zwischen 6,40 und 7,00 Euro liegen.
Zusätzlich zur Erhöhung der Leistungen sollen die Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege um etwa 10 Prozent angepasst werden. Bei stabilen Betreuungszahlen wird ein maximaler Mehraufwand für den Haushalt von bis zu 200.000 Euro pro Jahr erwartet, während durch die angepassten Beiträge Mehreinnahmen von rund 13.800 Euro prognostiziert werden. Der Entscheidungsprozess umfasst Beratungen im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss, bevor der Stadtrat über die Satzungsänderung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 5Beschlussvorlage 5/036/24-29 (2. Änderung der "Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten)")Zur Vorlage · 5/036/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll über die zweite Änderung der Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2026 eine Beitragsfreistellung von den Verpflegungskosten im Monat des Schuleintritts eingeführt wird. Der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits ihre Empfehlung zur Zustimmung abgegeben.
Die aktuelle Regelung ermöglicht es Kindern, die schulpflichtig werden, ihren Platz in der Kindertagesstätte bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Sommerferien ohne Kündigung zu behalten. In der Praxis kommt es jedoch vermehrt zu vorzeitigen Abmeldungen, da Eltern die pauschalierten Verpflegungskosten für den letzten Monat trotz nur weniger Betreuungstage in voller Höhe tragen müssen. Die geplante Änderung soll diese Abmeldungen verhindern und eine verlässliche Platzbelegung sowie die Planbarkeit der Personalressourcen sicherstellen.
Finanziell wird durch die Beitragsfreistellung ein jährlicher Einnahmeausfall von etwa 4.000 Euro erwartet. Die Stadtverwaltung geht jedoch davon aus, dass die Maßnahme haushaltsneutral oder vorteilhaft wirkt, da dadurch potenzielle Folgekosten durch organisatorische Anpassungen und reduzierte Erstattungen vermieden werden sollen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 6Beschlussvorlage 1.01/087/24-29 (Ergänzungswahl für den Aufsichtsrat der Wohnungsbau GmbH Worms)Zur Vorlage · 1.01/087/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät in seiner Sitzung am 19. November 2025 über eine Ergänzungswahl für den Aufsichtsrat der Wohnungsbau GmbH Worms. Die Vorlage ist begründet durch das Ausscheiden von Anna Biegler aus ihrem Mandat als ordentliches Mitglied des Gremiums. Nachdem Heike Jores infolge dieses Rücktritts bereits als Nachrückkandidin in den Aufsichtsrat nachgerückt war, soll nun eine weitere personelle Besetzung für die restliche Wahlperiode 2024 bis 2029 erfolgen.
Der Beschlussantrag sieht vor, der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau GmbH Worms Carolin Cloos als Nachrückkandidatin vorzuschlagen. Damit soll die Position von Heike Jores neu besetzt werden. Darüber hinaus wird beantragt, dass die Wahl für diese Position offen und somit in Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl durchgeführt wird.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 7Beschlussvorlage 2/118/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Feuerwache Freiwillige Feuerwehr Herrnsheim)Zur Vorlage · 2/118/24-29 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 liegt ein Antrag zur Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.150.000 Euro vor. Diese Mittel sind für den Neubau der Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr Herrnsheim vorgesehen, wobei die Summe gezielt für die Ausschreibung der Rohbauarbeiten eingesetzt werden soll.
Zur Deckung dieser Ausgabe ist eine Umwidmung von Mitteln aus einem anderen Projekt vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigung wird aus dem Haushalt für den Neubau der Sporthalle in der Brucknerstraße entnommen, da dort im Jahr 2025 kein vollständiger Bedarf an diesen Mitteln besteht und die Maßnahme planmäßig verläuft.
Die Notwendigkeit des Bauvorhabens ergibt sich aus dem bevorstehenden Auslaufen des bestehenden Mietvertrags für die aktuelle Feuerwache. Eine Fertigstellung der neuen Liegenschaft bis Juni 2026 ist erforderlich, um den laufenden Betrieb sowie die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Herrnsheim sicherzustellen und die gesetzlichen Brandschutzvorgaben zu erfüllen. Der zuständige Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat bereits eine Zustimmung zu diesem Beschlussantrag empfohlen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 8Beschlussvorlage 2/123/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den mobilitätsgerechten Ausbau der Bushaltestellen in der Von-Steuben-Straße)Zur Vorlage · 2/123/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haushaltsjahr 2025 soll eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,2 Millionen Euro bereitgestellt werden. Diese Mittel sind für den mobilitätsgerechten Ausbau der Bushaltestellen in der Von-Steuben-Straße vorgesehen. Gleichzeitig wird die Freigabe einer bisher gesperrten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro beantragt.
Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch weniger benötigte Mittel aus anderen Projekten im Finanzhaushalt 2025. Konkret sollen Einsparungen aus dem Projekt „Radroute 3 – Pfrimmtalradweg“ in Höhe von 584.000 Euro sowie aus der Maßnahme „Landgrafenstraße“ in Höhe von 616.000 Euro herangezogen werden, da sich die Planungen bei diesen Vorhaben verzögert haben.
Die Umsetzung der Maßnahmen an der Kreuzung Von-Steuben-Straße, Kurfürstenstraße und BIZ soll im Jahr 2025 ausgeschrieben werden. Ein Baubeginn im April 2026 ist angestrebt, um die sechsmonatige Bauzeit mit den Schulferien zu koordinieren und den Verkehrsfluss während der Bauphase zu sichern. Eine Verschiebung des Baubeginns auf das Jahr 2027 soll vermieden werden. Für das Vorhaben steht zudem eine Zuwendung des Landes in Höhe von rund 800.000 Euro zur Verfügung, deren Nutzung innerhalb einer zweijährigen Frist nach der Bewilligung im März 2025 erfolgen muss.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 9Beschlussvorlage 2/131/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Neubau der 4-gruppigen Kita Prinz-Carl-Anlage)Zur Vorlage · 2/131/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Neubau der viergruppigen Kita Prinz-Carl-Anlage beraten. Der Beschlussantrag sieht vor, im Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 350.000 Euro für das Wormser Immobilienmanagement bereitzustellen. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mittel soll die Verpflichtungsermächtigung für den Neubau der Sporthalle Brucknerstraße (Elo) herangezogen werden, da diese im Jahr 2025 nicht in voller Höhe benötigt wird.
Die zusätzlichen Mittel sind für die Möblierung der Küche sowie für eine Schrankenanlage und Mastleuchten vorgesehen. Während die Rohbauarbeiten bereits zum Abschluss stehen und Ausschreibungen für Fliesen-, Maler- und Gebäudeautomationsarbeiten bereits vergeben wurden, befinden sich weitere Vergaben für Innentüren, Gebäudereinigung und Bodenbeläge in Vorbereitung. Die Ausschreibungen für die Küchenmöblierung und die Beleuchtung sollen noch im November veröffentlicht werden, um lange Lieferfristen zu vermeiden. Da der nächste reguläre Termin des Haupt- und Finanzausschusses erst im Dezember stattfindet, wird auf eine Vorberatung in diesem Gremium verzichtet.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 9.1Beschlussvorlage 2/134/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen)Zur Vorlage · 2/134/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 250.000 Euro für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen informiert. Die Mittel sollen im Finanzhaushalt 2025 der Kostenstelle Verkehrsinfrastruktur und Mobilität zugewiesen werden. Zur Deckung dieser Ausgabe dienen Einsparungen beim Projekt „Umrüstung Verkehrsrechner“, da dort eine günstigere Variante beschafft werden kann.
Die Maßnahme ist mit der Umgestaltung des Knotens am Bildungszentrum, bestehend aus der Von-Steuben- und Kurfürstenstraße, verknüpft. Im Zuge dieser Arbeiten soll eine neue Lichtsignalanlage installiert werden, die auch mit einer Blindsignalisierung ausgestattet sein wird. Zudem sollen die Mittel dazu dienen, den Betrieb einer provisorischen Lichtsignalanlage während der Bauphase sicherzustellen.
Die Vorlage begründet die Eilbedürftigkeit damit, dass die Ausschreibung und Vergabe der gesamten Umgestaltung des Knotens noch im laufenden Jahr erfolgen muss. Damit die ausführende Firma sowohl die neue Anlage als auch das Provisorium betreuen kann, ist die zeitnahe Bereitstellung der Haushaltsmittel erforderlich. Der Beschlussantrag sieht vor, dass der Stadtrat diesem Anliegen aufgrund der Eilbedürftigkeit ohne Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss zustimmt.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde