Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Sondervermögen Parkhaus zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 (Wirtschaftsjahr 2024)
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage SVP/002/24-29 wird die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benz und Gunzenhäuser als Abschlussprüferin für das Sondervermögen Parkhaus beantragt. Ziel der Beauftragung ist die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 für das entsprechende Wirtschaftsjahr.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass der Betriebsausschuss des Sondervermögens Parkhaus den Antrag im Rahmen einer Vorberatung prüft und dem Stadtrat eine Empfehlung zur Zustimmung unterbreitet. Die endgültige Entscheidung über die Bestellung der Prüferin liegt gemäß § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung beim Stadtrat. Die Notwendigkeit einer Abschlussprüfung ergibt sich aus § 9 der Betriebssatzung des Sondervermögens, wonach der Jahresabschluss sowie der Lagebericht einer Prüfung unterzogen werden müssen.
Die Beratung im Betriebsausschuss ist für den 31. Oktober 2024 angesetzt, während die Entscheidung im Stadtrat in der Sitzung am 20. November 2024 erfolgen soll. Laut der Vorlage hat die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 20.11.2024kein Ergebnis hinterlegt