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Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Sondervermögen KuTaZ zum 31.12.2024 gem. §27 Abs. 2 EigAnVo

SVK/003/24-29 06.05.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat wird im Juni 2025 über den Jahresabschluss 2024 des Sondervermögens KuTaZ entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Feststellung des Abschlusses zum 31. Dezember 2024 vor, welcher einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 14.426,04 Euro sowie eine Bilanzsumme von 29.275.633,40 Euro ausweist.

Gemäß dem Antrag soll der entstandene Verlust mit den allgemeinen Gewinnrücklagen des Sondervermögens verrechnet werden. Zudem ist die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehen, welche durch die Kultur und Veranstaltungs GmbH mit ihren persönlich handelnden Geschäftsführern erfolgt.

Der Betriebsausschuss des Sondervermögens KuTaZ berät die Anträge bereits am 15. Mai 2025 vor und empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zu den Vorlagen. Die Entscheidung im Stadtrat ist für die Sitzung am 25. Juni 2025 angesetzt.

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