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Vorlage

Ausgliederung des Sondervermögen/BgA KuTaZ zur Aufnahme in die Kultur und Veranstaltungs GmbH (KVG) nebst Gesellschaftsvertragsänderung

SVK/007/24-29 10.06.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss des Sondervermögens KuTaZ empfiehlt dem Stadtrat die Ausgliederung des Sondervermögens in die Kultur und Veranstaltungs GmbH (KVG). Im Rahmen dieser Maßnahme sollen das dem Sondervermögen zugeordnete bilanzielle Vermögen, insbesondere Grundstücke und Gebäude des Wormser Kultur- und Tagungszentrums, zum 1. Januar 2026 auf die KVG übertragen werden. Ziel der Zusammenführung von Besitz und Betrieb ist der Abbau von Doppelstrukturen bei der Verwaltung und den Jahresabschlüssen.

Als Gegenleistung für die Übertragung übernimmt die Stadt Worms einen neuen Geschäftsanteil im Nennbetrag von 1.000 Euro an der KVG, wodurch das Stammkapital der Gesellschaft auf 1.251.000 Euro erhöht wird. Dies erfordert zudem eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der KVG. Mit dem Wirksamwerden der Ausgliederung soll das Sondervermögen KuTaZ nicht weitergeführt und die bisherige Betriebssatzung aufgehoben werden.

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung erforderlichen Erklärungen abzugeben und Verträge abzuschließen. Die Durchführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer positiven verbindlichen Auskunft der zuständigen Finanzämter bezüglich der Ertrags- und Grunderwerbsteuer, um sicherzustellen, dass die Transaktion keinen Steueranfall auslöst.

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