Feststellung des Jahresabschlusses 2025 des Sondervermögen KuTaZ zum 31.12.2025 gem. §27 Abs. 2 EigAnVo
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage SVK/006/24-29 wird dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 des Sondervermögens KuTaZ zum 31. Dezember 2025 zur Entscheidung vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, den Jahresabschluss mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 25.790,28 Euro und einer Bilanzsumme von 28.125.520,15 Euro festzustellen. Dabei wird vorgeschlagen, den entstandenen Verlust mit den allgemeinen Gewinnrücklagen des Sondervermögens zu verrechnen.
Zusätzlich umfasst der Beschlussantrag die Entlastung der Betriebsleitung im Wirtschaftsjahr 2025, welche durch die Kultur und Veranstaltungs GmbH mit ihren persönlich handelnden Geschäftsführern erfolgt. Der Betriebsausschuss des Sondervermögens KuTaZ wird die Vorlage in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 vorberaten und eine Empfehlung an den Stadtrat aussprechen. Die endgültige Entscheidung im Stadtrat ist für die Sitzung am 24. Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026kein Ergebnis hinterlegt