Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Sondervermögen KuTaZ zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 (Wirtschaftsjahr 2024)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benz und Gunzenhäuser als Abschlussprüferin für das Sondervermögen KuTaZ entscheiden. Gegenstand des Beschlussantrags (SVK/002/24-29) ist die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 für das laufende Wirtschaftsjahr.
Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 9 der Betriebssatzung des Sondervermögens KuTaZ, der eine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch einen Abschlussprüfer vorschreibt. Die Entscheidungskompetenz für die Bestellung liegt gemäß § 89 Abs. 2 GemO beim Stadtrat.
Der Prozess sieht vor, dass der Betriebsausschuss des Sondervermögens KuTaZ den Antrag in seiner Sitzung am 28. Oktober 2024 vorberät und dem Stadtrat eine Empfehlung zur Zustimmung unterbreitet. Die abschließende Entscheidung im Stadtrat ist für die Sitzung am 20. November 2024 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 20.11.2024kein Ergebnis hinterlegt