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Beschlussvorlage

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Sondervermögen KuTaZ zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 (Wirtschaftsjahr 2025)

SVK/005/24-29 31.10.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtrat von Worms wird über die Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Sondervermögen KuTaZ entscheiden. Im Zentrum der Beschlussvorlage SVK/005/24-29 steht die Beauftragung der Gesellschaft Benz und Gunzenhäuser als Abschlussprüferin für das Wirtschaftsjahr 2025. Ziel ist die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie des dazugehörigen Lageberichts.

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 9 der Betriebssatzung des Sondervermögens KuTaZ, wonach der Jahresabschluss und der Lagebericht einem Abschlussprüfer zur Prüfung vorzulegen sind. Die Entscheidungskompetenz für die Bestellung der Abschlussprüfenden liegt gemäß der Gemeindeordnung beim Stadtrat.

Vor der abschließenden Entscheidung im Rat wird der Betriebsausschuss des Sondervermögens KuTaZ den Antrag in seiner Sitzung am 12. November 2025 beraten und eine Empfehlung zur Zustimmung an den Stadtrat abgeben. Die endgültige Beschlussfassung durch den Stadtrat ist für die Sitzung am 19. November 2025 vorgesehen.

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Beratungsfolge