Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts "Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR" (Anstaltssatzung) vom 01.01.2020, 4. Änderungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verwaltungsrat der Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR (ebwo) hat dem Stadtrat eine vierte Änderungssatzung zur Anstaltssatzung vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die Satzung hinsichtlich der Rechtskonformität, der Aktualität sowie einer gendersensiblen Sprache zu überarbeiten. Nach einer erfolgreichen Beschlussfassung durch den Stadtrat soll die neue Fassung am 13. Oktober 2025 in Kraft treten.
Die inhaltlichen Anpassungen umfassen neben redaktionellen Änderungen zur besseren Lesbarkeit auch strukturelle Neuerungen im Aufgabenbereich der Anstalt. So wird der Betriebszweig Abschleppdienst gestrichen, da dieser zum Ende des Jahres 2024 eingestellt wurde. Im Gegenzug wird das Thema Erneuerbare Energien als neuer Aufgabenbereich verankert, um das Engagement für den Klimaschutz rechtlich zu festigen und eine transparente buchhalterische Abgrenzung zu ermöglichen. Zudem wird die Befugnis zur interkommunalen Zusammenarbeit explizit aufgenommen.
Des Weiteren regelt die Änderung die Satzungshoheit der verschiedenen Betriebszweige wie Abfallwirtschaft, Abwasserentsorgung und Straßenreinigung präziser. Auch die interne Organisation des Vorstands wird konkretisiert: Die Aufteilung in Ressorts sowie die Einzelvertretungsbefugnisse der Vorstandsmitglieder sollen zur Erhöhung der Rechtssicherheit nun auch direkt in der Anstaltssatzung festgeschrieben werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage ebwo/073/24-29 (Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts "Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR" (Anstaltssatzung) vom 01.01.2020, 4. Änderungssatzung)
Beratungsfolge
- 01.10.2025kein Ergebnis hinterlegt