Mehr Tempo 30 für Worms: Übersicht der neuen Möglichkeiten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat dem Bau- und Mobilitätsausschuss sowie dem Innenstadtausschuss eine Vorlage zur Erweiterung von Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet vorgelegt. Grundlage für die Neubewertung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ist die 56. Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Der Entwurf unterscheidet zwischen zwei Regelungsarten: der Zonenregelung und der streckenbezogenen Beschränkung. Tempo-30-Zonen können in Wohngebieten sowie in Bereichen mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte angeordnet werden, sofern es sich nicht um Straßen des überörtlichen Verkehrs oder Vorfahrtstraßen handelt. Streckenbezogene Beschränkungen sind auf kurzen Abschnitten von bis zu 500 Metern oder im unmittelbaren Bereich von Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern möglich. Während für Gemeindestraßen der Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage erforderlich ist, entfällt diese Prüfung bei bestimmten Einrichtungen auch auf überörtlichen Straßen.
Durch die Anpassung der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zum 10. April 2025 wurden zudem rechtliche Unklarheiten beseitigt. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden Kosten in Höhe von etwa 50.000 bis 80.000 Euro veranschlagt. Diese Mittel sind derzeit nicht im Haushalt vorgesehen und müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden.
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- 18.09.2025kein Ergebnis hinterlegt