Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 6/062/24-29 (Domquartier im Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Entwicklung (WNE) - Beschluss Stadtumbaugebiet und integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK))Zur Vorlage · 6/062/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verabschiedung zweier Beschlüsse zum Projekt „Domquartier“ im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“. Im ersten Schritt soll das Gebiet als Stadtumbaugebiet festgesetzt werden. Die Fläche umfasst etwa 19 Hektar in der Wormser Innenstadt und wird durch Straßen wie die Stephansgasse, den Marktplatz, die Hagenstraße sowie den Heiligen Sand begrenzt.
Zudem steht die Beschlussfassung über das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) an. Die vorbereitenden Untersuchungen zum Gebiet sind nun abgeschlossen und wurden von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion grundsätzlich genehmigt. Das Konzept umfasst Maßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung, die auch den Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen sollen.
Die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens belaufen sich auf Gesamtausgaben von rund 23,45 Millionen Euro. Die Finanzierung soll durch Städtebaufördermittel in Höhe von etwa 16,5 Millionen Euro sowie durch Ausbaubeiträge von circa 7 Millionen Euro erfolgen. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Worms wird auf etwa 1,65 Millionen Euro geschätzt. Die Umsetzung der Maßnahmen ist innerhalb eines Zeitraums bis voraussichtlich 2032 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 18.09.2025 · Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses
- 10Mitteilungsvorlage 3.2/011/24-29 (Mehr Tempo 30 für Worms: Übersicht der neuen Möglichkeiten)Zur Vorlage · 3.2/011/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat dem Bau- und Mobilitätsausschuss sowie dem Innenstadtausschuss eine Vorlage zur Erweiterung von Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet vorgelegt. Grundlage für die Neubewertung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ist die 56. Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Der Entwurf unterscheidet zwischen zwei Regelungsarten: der Zonenregelung und der streckenbezogenen Beschränkung. Tempo-30-Zonen können in Wohngebieten sowie in Bereichen mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte angeordnet werden, sofern es sich nicht um Straßen des überörtlichen Verkehrs oder Vorfahrtstraßen handelt. Streckenbezogene Beschränkungen sind auf kurzen Abschnitten von bis zu 500 Metern oder im unmittelbaren Bereich von Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern möglich. Während für Gemeindestraßen der Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage erforderlich ist, entfällt diese Prüfung bei bestimmten Einrichtungen auch auf überörtlichen Straßen.
Durch die Anpassung der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zum 10. April 2025 wurden zudem rechtliche Unklarheiten beseitigt. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden Kosten in Höhe von etwa 50.000 bis 80.000 Euro veranschlagt. Diese Mittel sind derzeit nicht im Haushalt vorgesehen und müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses
- 2Beschlussvorlage 6/063/24-29 (Kommunale Wärmeplanung (KWP) Worms - aktueller Sachstand und Beschluss zur Erstellung der KWP nach § 13 Wärmeplanungsgesetz (WPG))Zur Vorlage · 6/063/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat von Worms, die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zu beschließen. Damit reagiert die Stadt auf die gesetzliche Verpflichtung, bis spätestens zum 30. Juni 2028 eine solche Planung vorzulegen. Die Wärmeplanung soll als strategisches Instrument dazu dienen, die Wärmeversorgung der Stadt klimagerecht und zukunftssicher zu gestalten sowie den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu unterstützen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Erstellung werden auf circa 200.000 Euro geschätzt. Zur Kompensation der finanziellen Mehrbelastungen sieht das rheinland-pfälzische Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz Konnexitätszahlungen des Landes vor, die bis Juni 2028 insgesamt etwa 192.000 Euro betragen sollen. Ein zweistufiges Vergabeverfahren zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters ist bereits im Gange; mehrere Büros haben ihre Teilnahme am Wettbewerb erklärt. Die Erstellung der Planung wird voraussichtlich etwa anderthalb Jahre dauern, wobei ein Beginn im Jahr 2026 vorgesehen ist. Ein früherer Beschluss aus dem Jahr 2023 wird durch diesen neuen Antrag ersetzt, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderstrukturen geändert haben.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 18.09.2025 · Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses
- 3Beschlussvorlage 6/065/24-29 (Bebauungsplan W 143 "Carl-Villinger-Straße" in Worms, Flur 13 1. Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs 2. Satzungsbeschluss 3. Ermächtigung für die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes)Zur Vorlage · 6/065/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, den Bebauungsplan W 143 „Carl-Villinger-Straße“ in Worms zu verabschieden. Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie den Beschluss des Bebauungsplans als Satzung. Zudem wird der Oberbürgermeister ermächtigt, die Bekanntmachung im Amtsblatt vorzunehmen, um die Rechtsverbindlichkeit des Plans herzustellen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Es liegen jedoch Rückmeldungen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange vor, unter anderem vom Verkehrsverbund Rhein-Neckar, dem Landesbetrieb Mobilität sowie der Deutschen Bahn. Bezüglich einer Anregung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) zum Schutz vor Sturzflutgefahren durch Starkregen wurde entschieden, die textlichen Festsetzungen des Plans nicht zu ändern. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde jedoch um entsprechende Hinweise ergänzt. Eine detaillierte Planung der Entwässerung ist im aktuellen Verfahren nicht vorgesehen und soll in der späteren Ausführungsplanung erfolgen.
Das Plangegebiet erstreckt sich über mehrere Flurstücke in der Gemarkung Worms, Flur 13. Die Entscheidung des Stadtrats wird für die Sitzung am 1. Oktober 2025 erwartet, nachdem die Vorlage am 18. September 2025 im Bau- und Mobilitätsausschuss vorberaten wurde.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 18.09.2025 · Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses
- 4Mitteilungsvorlage ÖPNV/002/24-29 (Bericht des Fahrgastbeirates)Zur Vorlage · ÖPNV/002/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Worms setzt sich im Rahmen seiner Sitzung am 18. September 2025 mit dem Bericht des Fahrgastbeirates auseinander. Die vorliegende Mitteilungsvorlage mit der Nummer ÖPNV/002/24-29 sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen des Sprechers des Arbeitskreises Fahrgastbeirat zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage für diese Berichterstattung bildet die Geschäftsordnung des Arbeitskreises Fahrgastbeirat. Diese schreibt vor, dass der bzw. die Sprecherin des Gremiums dem Bau- und Mobilitätsausschuss einmal jährlich über die Tätigkeiten und die Arbeit des Arbeitskreises Bericht erstattet. Für das Berichtsjahr 2024 ist vorgesehen, dass dieser Bericht in mündlicher Form vorgetragen wird.
Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz, die Luftqualität oder die Anpassung an den Klimawandel hervor. Die Mitteilung dient der Information des Ausschusses über die Arbeit des Gremiums.
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- 18.09.2025 · Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses
- 5Beschlussvorlage 6/066/24-29 (Maßnahmenkatalog des Radverkehrskonzeptes Kernstadt - Pendlerradroute)Zur Vorlage · 6/066/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss berät über ein Maßnahmenbündel für die Pendlerradroute, die vom Wormser Hauptbahnhof bis zur Klosterstraße führt. Diese Maßnahmen sind Teil des Radverkehrskonzeptes für die Kernstadt, welches das Ziel verfolgt, den Anteil des Radverkehrs am Modal Split bis zum Jahr 2030 von derzeit 12 Prozent auf 17 Prozent zu steigern.
Die Grundlage für den vorliegenden Katalog bilden umfangreiche Datenanalysen, Verkehrsbeobachtungen an verschiedenen Knotenpunkten sowie die Ergebnisse von vier Bürgerworkshops. Der Erarbeitungsprozess wurde durch eine Projektgruppe aus politischen Fraktionen, Interessensverbänden, der Stadtverwaltung und der Polizei begleitet. In Abstimmung mit dem Planungsbüro VAR+ und der Verkehrsplanung wurden konkrete bauliche Veränderungen festgelegt.
Zu den geplanten Maßnahmen gehört ein Pilotprojekt in der Bahnhofstraße und Kriemhildenstraße, das beidseitige Schutzstreifen sowie eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorsieht. Am Willy-Brandt-Ring soll zwischen dem EWR-Kreisverkehr und der Neusatzbrücke der westliche Gehweg für den Radverkehr freigegeben werden. Zudem sind Umgestaltungen an den Knotenpunkten Willy-Brandt-Ring/Neusatz sowie Cornelius-Heyl-Straße/Kolpingstraße nach Fertigstellung der Südumgehung vorgesehen. In der Cornelius-Heyl-Straße ist die Einrichtung eines Schutzstreifens geplant, der ab der Eisbachstraße in einen zwei Meter breiten Radfahrstreifen übergeht. Die Umsetzung soll im Rahmen der bestehenden Unterhaltungsmaßnahmen ohne zusätzliche Kosten erfolgen.
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- 18.09.2025 · Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses
- 6Beschlussvorlage 8/067/24-29 (Umbau Kita Ibersheim)Zur Vorlage · 8/067/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Bau- und Mobilitätsausschuss wird gebeten, der Fortführung der Planung für den Umbau der Kindertagesstätte „Zwergenvilla“ in Worms-Ibersheim zuzustimmen. Durch den Auszug der Ortsverwaltung aus dem Gemeinschaftshaus in Ibersheim sind Räumlichkeiten frei geworden, die der Kita zugeführt werden sollen. Da das 1970 errichtete Gebäude den aktuellen pädagogischen und funktionalen Anforderungen nicht mehr vollständig entspricht, sieht ein Vorentwurf eine Neustrukturierung der Innenräume vor.
Die Planung basiert auf einer Machbarkeitsstudie der Abteilung 8.4. Ziel des Umbaus ist die Optimierung von Gruppen- und Ruheräumen sowie die Verbesserung der Sanitär- und Wickelbereiche. Zudem sollen die Küchen- und Essensbereiche an moderne Standards angepasst, zusätzliche Funktionsräume für das Personal geschaffen und die Sicherheit durch verbesserte Fluchtwege erhöht werden. Die Maßnahmen wurden bereits mit dem Sozialbereich, der Kita-Leitung und dem Ortsbeirat abgestimmt.
Für die weitere Durchführung der Maßnahme sind im Haushalt 2026 Mittel in Höhe von 300.000 Euro veranschlagt. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer Aufnahme in die Haushaltsliste sowie der endgültigen Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2026.
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- 18.09.2025 · Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses
- 7Mitteilungsvorlage 8/069/24-29 (Rathaus Altbau, Restaurierung des Gabriel-von-Seidl-Turms)Zur Vorlage · 8/069/24-29 · Mitteilungsvorlage
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Der Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Worms wurde über die geplante Restaurierung des Gabriel-von-Seidl-Turms am Wormser Rathaus Altbau informiert. Eine Dachinspektion im Zeitraum von November bis Dezember 2024 ergab, dass die Tragfähigkeit der Holzkonstruktion des Turmaufsatzes durch Feuchtigkeitsschäden beeinträchtigt ist. Eine weiterführende Untersuchung im März 2025 bestätigte Schäden an den tragenden Holzteilen, woraufhin eine temporäre Notsicherung am Turm angebracht wurde.
Die Durchführung der Restaurierung ist laut Mitteilungsvorlage aus haftungsrechtlichen Gründen sowie aufgrund denkmalrechtlicher Vorgaben erforderlich. Nach Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde ist ein Rückbau der Turmspitze nicht möglich. Die Kosten für die Maßnahme werden auf etwa 800.000 Euro geschätzt, wobei konkret Mittel in Höhe von rund 791.084,38 Euro über den Haushaltsstelle 06500.50500 bereitgestellt werden sollen. Die Kostenschätzung erfolgte durch das Wormser Büro Hamm Architektur und Denkmalpflege.
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- 18.09.2025 · Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses
- 8Beschlussvorlage 8/071/24-29 (Sanierung Kita Liebenauer Feld)Zur Vorlage · 8/071/24-29 · Beschlussvorlage
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Im Bau- und Mobilitätsausschuss liegt eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Kindertagesstätte Liebenauer Feld vor. Der Ausschuss soll die vorliegenden Planungen zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, die weiteren Planungsschritte einzuleiten.
Die geplanten Baumaßnahmen dienen der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze sowie der Verbesserung der pädagogischen Raumstruktur. Ein Schwerpunkt liegt auf der Anpassung an aktuelle gesetzliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes und der Barrierefreiheit. Im Rahmen der Maßnahmen soll das bestehende Gebäude durch einen Ausbau des Dachgeschosses erweitert werden, um die Kapazität zu erhöhen und Arbeitsplätze zu schaffen.
Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ist ein Anbau zum Garten hin vorgesehen, der einen Aufzug aufnimmt. Zudem soll an der Stirnseite des Gebäudes eine Außentreppe als zusätzlicher Fluchtweg errichtet werden, die im Kita-Garten endet. Die Sanierung umfasst ferner die Erweiterung der Mensa und der Küchennutzung sowie die Neugestaltung der Küchen durch einen Fachplaner. Ergänzend sollen verschiedene Mängelsanierungen und Anpassungen an aktuelle Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden.
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- 18.09.2025 · Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses
- 9Mitteilungsvorlage 3.2/009/24-29 (Bewohnerparken aufwerten durch Umwidmung von Parkplätzen für reines Bewohnerparken in den Nachtstunden.)Zur Vorlage · 3.2/009/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms empfiehlt im Rahmen einer Mitteilungsvorlage die Anpassung der Bewohnerparkzonen gemäß dem bestehenden Parkraumbewirtschaftungskonzept. Da die derzeitige Bewohnerparkzone I eine Fläche von 1.500 Quadratmetern überschreitet, soll diese in zwei separate Bereiche aufgeteilt werden. Zudem ist vorgesehen, einzelne Abschnitte um den Marktplatz und das Rathaus aus der Bewohnerparkzone zu entfernen, um Kurzzeitparkplätze für die Nutzung durch den Einzelhandel freizuhalten. Als Ausgleich können Autofahrer im Parkhaus „Am Dom“ die ersten 30 Minuten kostenfrei parken. Eine Umwidmung von Straßen und Parkplätzen, die ausschließlich in den Nachtstunden Bewohnerparken ermöglicht, kann laut der Vorlage aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nicht erfolgen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Gebührenstruktur für Bewohnerparkausweise. Seit dem 1. Januar 2024 wurde die jährliche Gebühr von 30 Euro auf 180 Euro angehoben, was durch neue landesrechtliche Ermächtigungen zur Festsetzung von Parkgebühren sowie den gestiegenen Verwaltungsaufwand begründet wird. Aufgrund des hohen administrativen Aufwands werden bestehende Bewohnerparkausweise nicht unmittelbar an die neuen Zonen angepasst; sie behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf und können in beiden Zonen genutzt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen, einschließlich der notwendigen Ergänzung der Beschilderung, erfordert ein außerplanmäßiges Budget von etwa 66.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses