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Beschlussvorlage

Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins

5/042/24-29 30.10.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Worms plant die Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins, um dem Bedarf an rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern gerecht zu werden. Aktuell werden in der Stadt 1.245 Personen rechtlich betreut. Die Verfügbarkeit von Berufsbetreuerinnen und -betreuern ist durch veränderte gesetzliche Anforderungen und die Vergütungssituation begrenzt, während die Zahl ehrenamtlicher Betreuer aufgrund demografischer Veränderungen und gesellschaftlicher Strukturen rückläufig ist. Zudem steht zu erwarten, dass viele der derzeit aktiven Kräfte in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen.

Da die Versorgung derzeit nicht vollständig durch externe Akteure sichergestellt werden kann, übernimmt die Betreuungsbehörde vermehrt selbst rechtliche Betreuungen im Rahmen der Behördenbetreuung. Diese Praxis führt zu zusätzlichen Personalkosten sowie Ausgaben für Fachsoftware und Fortbildungen, wobei eine Erstattung der Kosten über die Justizkasse nicht vorgesehen ist.

Der Sozialausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Stadtrat daher einen Grundsatzbeschluss. Dieser soll die Stadtverwaltung ermächtigen, Planungen und weitere Umsetzungsschritte zur Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins gemäß § 14 ff. BtOG einzuleiten. Ein solcher Verein könnte flexibler auf Veränderungen im Betreuungswesen reagieren und bietet im Gegensatz zur direkten Behördenbetreuung die Möglichkeit eines Vergütungsanspruchs für die Durchführung von Betreuungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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