Sitzung des Sozialausschusses
Tagesordnung
- 1Mitteilungsvorlage 5/014/24-29 (Fortschreibung Sozialraumanalyse)Zur Vorlage · 5/014/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sozialausschuss der Stadt Worms wird über den aktuellen Stand der Fortschreibung der Sozialraumanalyse informiert. Ziel des Projekts ist die Aktualisierung und der Vergleich der sozialräumlichen Situation zwischen den Jahren 2009 und 2023. Dabei sollen bestehende Indikatoren, wie etwa der Sozialraumindex, sowie neue Handlungsbereiche und Datenquellen berücksichtigt werden.
Für die Durchführung der Analyse wurde bereits Anfang 2023 die empirica AG beauftragt. Nach einer Auftaktveranstaltung im März 2023 und einer zweiten Fachveranstaltung im Juli 2024, bei der erste Ergebnisse sowie die Datenaufbereitung vorgestellt wurden, ist die Datenerhebung mittlerweile abgeschlossen. Der entsprechende Bericht des beauftragten Unternehmens wird noch im Laufe dieses Jahres erwartet.
Für das weitere Vorgehen wird vorgeschlagen, Anfang 2025 eine dritte Fachveranstaltung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen die Ergebnisse der Analyse präsentiert werden, um darauf aufbauend in den Ausschüssen des kommenden Jahres über mögliche Handlungsempfehlungen zu beraten. Die Kosten für die Maßnahme in Höhe von 43.911 Euro wurden bereits mit der Vergabe des Auftrags abgedeckt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Sitzung des Sozialausschusses
- 2Beschlussvorlage 5/012/24-29 (Angemessene Kosten der Unterkunft)Zur Vorlage · 5/012/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Sozialausschuss befasst sich mit der Anpassung der angemessenen Kosten der Unterkunft ab dem 1. Oktober 2024. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Neufestsetzung der Mietobergrenzen auf Grundlage des Wormser Mietspiegels 2024 und des bestehenden schlüssigen Konzepts vor. Die Anpassung orientiert sich an der aktuellen Marktentwicklung sowie dem Preisindex für die Lebenshaltung.
Die Ermittlung der Bruttokaltmieten erfolgt nach einer Staffelung basierend auf der Größe der Bedarfsgemeinschaften und der zulässigen Wohnfläche. Dabei wird das 35-Prozent-Perzentil des Mietspiegels herangezogen. Im Vergleich zu den Werten aus dem Jahr 2022 ergeben sich für die verschiedenen Haushaltsgrößen Steigerungen von etwa 7 Prozent. So liegt der Grenzwert für eine Person bei einer Wohnfläche von bis zu 50 Quadratmetern künftig bei 466,70 Euro. Die Berechnung umfasst die Nettokaltmiete sowie die Betriebskosten ohne Heizkosten. Individuelle Zuschläge von bis zu 10 Prozent für besondere Umstände, wie etwa chronische Erkrankungen oder nachgewiesene Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, bleiben weiterhin Bestandteil des Konzepts.
Mit der Anpassung ist mit einem Anstieg der sozialen Aufwendungen bei den Transferleistungsempfängern nach SGB II und SGB XII zu rechnen. Während die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig vom Bund getragen werden, trägt die Kommune an den Leistungen nach SGB II mit einer Beteiligung von etwa 80 Prozent.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Sitzung des Sozialausschusses
- 3Mitteilungsvorlage 5/011/24-29 (Angemessene Heizkosten 2024)Zur Vorlage · 5/011/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sozialausschuss in Worms wird die Anpassung der Heizkosten zum 1. Oktober 2024 zur Kenntnis nehmen. Die Regelungen betreffen die Übernahme angemessener Heizkosten im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Festsetzung der Beträge erfolgt auf Basis der Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Leistungen zu Unterkunft und Heizung sowie der entsprechenden Rechtlinien.
Dabei dienen festgelegte Bedarfseckwerte als Orientierung für eine Nichtprüfungsgrenze. Liegen die tatsächlichen Kosten unter dieser Grenze, werden sie als angemessener Aufwand übernommen. Bei einer Überschreitung erfolgt eine Einzelfallprüfung, bei der neben baulichen Gegebenheiten wie der Wärmedämmung auch persönliche Faktoren wie Alter oder Krankheit berücksichtigt werden.
Die Preisermittlung durch den Bereich 5 ergab für die aktuelle Periode einen leichten Rückgang bei Öl und festen Brennstoffen sowie unveränderte Strompreise. Bei Gas ist ein moderater Anstieg zu verzeichnen. Da für Fernwärme noch keine aktuellen Daten vorliegen, kann hier ein Nachsteuerungsverfahren notwendig werden. Die finanziellen Auswirkungen der Anpassungen zeigen sich bei Öl und festen Brennstoffen als geringfügige Minderbelastungen, während bei Gas mit geringfügigen Mehrbelastungen zu rechnen ist. Der genaue finanzielle Rahmen bleibt aufgrund möglicher weiterer Preisentwicklungen vorerst ungewiss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Sitzung des Sozialausschusses
- 4Mitteilungsvorlage 5/013/24-29 (Asyl allgemein und Sachstand Bezahlkarte)Zur Vorlage · 5/013/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sozialausschuss wurde über die aktuelle Lage im Bereich Asyl sowie den Sachstand zur Einführung einer Bezahlkarte informiert. Für das Jahr 2024 wird mit insgesamt 200 asylsuchenden Personen gerechnet. Trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr bleibt diese Zahl auf einem hohen Niveau, was die Verwaltung vor organisatorische Herausforderungen bei der Unterbringung stellt. Die Anerkennungsquote für Asylsuchende in Worms liegt seit Jahren bei etwa 53 Prozent. Um den Zuzug aus den Jahren 2022 bis 2024 sowie die Geflüchteten aus der Ukraine aufzufangen, wurden die Kapazitäten erweitert. Neben einer moderaten Erhöhung von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften setzt die Stadt verstärkt auf die Anmietung privater Wohnungen unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu Kosten und Wohnungsgröße.
Zum Sachstand der Bezahlkarte wurde mitgeteilt, dass das bundesweite Ausschreibungsverfahren, an dem auch Rheinland-Pfalz teilgenommen hat, abgeschlossen ist. Die Einführung in Rheinland-Pfalz wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 erfolgen. Für die Umsetzung werden einheitliche landesweite Regelungen zu Parametern wie Barzahlungsobergrenzen oder regionalen Beschränkungen benötigt. Während für die Schnittstelle zum Auszahlungsprogramm LISSA einmalige Kosten von etwa 10.000 Euro anfallen, ist die Höhe der laufenden Kosten pro Karte und Buchung derzeit noch ungeklärt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Sitzung des Sozialausschusses