Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 7/034/24-29 (Einführung von Sozial- und Ortskriterien bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken)Zur Vorlage · 7/034/24-29 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Worms beabsichtigt, die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken grundlegend zu verändern. Gemäß der Beschlussvorlage 7/034/24-29 soll die Zuteilung künftig nach einer neuen Vergaberichtlinie erfolgen, die soziale und ortsbezogene Kriterien integriert. Bisher wurden diese Grundstücke in der Regel an den Höchstbietenden veräußert.
Mit der Einführung der Richtlinien verfolgt die Stadt das Ziel, eine sozial ausgewogene Stadtentwicklung zu fördern und den Ortsbezug zu stärken. Hintergrund sind die gestiegenen Bauland- und Baupreise, welche den Erwerb von Grundstücken für Familien sowie die ortsansässige Bevölkerung erschweren können. Die neue Regelung soll Transparenz, Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit sicherstellen und zur Wahrung des sozialen Zusammenhalts beitragen.
Die Veräußerung der Grundstücke soll zum aktuellen Verkehrswert erfolgen, dessen Ermittlung durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfolgt. Da dieser Verkehrswert in der Regel unter dem potenziellen Höchstgebot liegt, ist mit Einnahmeverlusten für die Stadt Worms zu rechnen. Die Vorlage wurde dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 1.1Beschlussvorlage 2/155/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Gewerbesteuerumlage 2025)Zur Vorlage · 2/155/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Gewerbesteuerumlage vorgesehen. Laut der Beschlussvorlage 2/155/24-29 sollen im Ergebnishaushalt unter der Kostenstelle „Kommunale Steuern“ zusätzliche Mittel in Höhe von 257.300 Euro bereitgestellt werden.
Die Grundlage für diesen Antrag ist ein höherer als ursprünglich veranschlagter Ertrag aus der Gewerbesteuer. Während im Haushalt 2025 für den entsprechenden Ansatz ein Wert von rund 53,7 Millionen Euro vorgesehen war, wird nun mit einem Finanzrechnungsergebnis von etwa 56,6 Millionen Euro gerechnet. Aus diesem erhöhten Istaufkommen ergibt sich eine zu zahlende Gewerbesteuerumlage in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro. Da die im Haushalt bereits verfügbaren Mittel für diesen Zweck nicht ausreichen, ist die Bereitstellung der überplanmäßigen Summe erforderlich.
Als Deckungsvorschlag für diese Ausgabe dienen die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2025 in entsprechender Höhe. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung des Stadtrates wird für die Sitzung am 27. Januar 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · 17. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 14.01.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses